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Zuwanderung

Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt? Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.


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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Es können örliche Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Gebührensätze/Kosten bestehen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Bürgerservice&Politik/Stadtverwaltung/ Ortsrecht.

Kontakt

Bürgermeisteramt Laupheim
Bürgermeister Rainer Kapellen
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Fon: 07392/704-0
stadt.laupheim@laupheim.de

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