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Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses

Den Telefonanschluss in Ihrer alten Wohnung melden Sie bei Ihrer Telefongesellschaft schriftlich ab (die Adresse befindet sich auf jeder Rechnung – dort ist auch eine Servicetelefonnummer angegeben, um gegebenenfalls noch Unklarheiten zu beseitigen).

Tipp: In vielen Orten können Sie die Abmeldung auch in einem Servicecenter persönlich vornehmen. Ob es in Ihrem Ort ein Servicecenter gibt, erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.

Hinweis: Gibt es bereits einen Nachmieter für Ihre alte Wohnung, kann der Telefonanschluss auch auf diesen übertragen werden.

Für Ihren neuen Wohnsitz können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft einen neuen Telefonanschluss und – wenn gewünscht – die Eintragung ins örtliche Telefonbuch beantragen.

Zuständig:

die Telefongesellschaften

Ablauf:

Die Anmeldung Ihres neuen Telefonanschlusses kann telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Telefongesellschaft erfolgen. In vielen Orten gibt es auch Servicecenter der Telefongesellschaften, in denen Sie die Anmeldung persönlich vornehmen können.

Kosten:

Für die Abmeldung Ihres Telefonanschlusses werden keine Gebühren erhoben.

Für die Neuanmeldung wird eine einmalige Anschlussgebühr erhoben, unabhängig davon, ob Sie Ihre alte Rufnummer beibehalten oder eine neue Rufnummer beantragen. Die Kosten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Sonstiges:

Beachten Sie bei der Abmeldung Ihres Telefonanschlusses die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und bleiben im selben Ortsnetz, besteht die Möglichkeit, Ihre bestehende Telefonnummer beizubehalten. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Telefongesellschaft nach.

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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Es können örliche Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Gebührensätze/Kosten bestehen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Bürgerservice&Politik/Stadtverwaltung/ Ortsrecht.

Wunschnummernschild

Wie Sie Ihr Wunschnummernschild beantragen erfahren Sie hier.

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Kontakt

Bürgermeisteramt Laupheim
Bürgermeister Rainer Kapellen
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Fon: 07392/704-0
stadt.laupheim@laupheim.de

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
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