Müllabfuhr
Bereitstellungszeiten für Abfallgefäße Es wird gebeten die Abfallgefäße am Leerungstag spätestens ab 6.30 Uhr bereitzustellen. Nur so kann eine Entleerung der Mülleimer sichergestellt werden.
Bei Fragen oder Problemen (sollte Ihr Mülleimer nicht geleert worden sein) wenden Sie sich bitte an:
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co.KG 88487 Mietingen Fon: 07392/2615 Fax: 07392/6604
Übersicht Abfuhrtermine Müllabfuhr und Papiertonne 2010 Umweltkalender 2010, 1. Halbjahr und Umweltkalender 2010, 2. Halbjahr als pdf-Datei zum Download
Wertstoffhof
In der Bahnhofstrasse Richtung Untersulmetingen, bei der Straßenmeisterei, nach der B 30-Unterführung links.
Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Hier finden Sie den Wegweiser durch den Werstoffhof des Landratsamtes, Abfallwirtschaftsamt.
Abfuhr von Sperrmüll Sperrmüll wird nicht zu festen Terminen, sondern laufend während des ganzen Jahres auf Abruf abgeholt. Sie können also die Spermüllabfuhr dann anfordern, wenn der Spermüll tatsächlich bei Ihnen anfällt. Bei der polizeilichen Anmeldung in Ihrer Gemeinde erhalten Sie zwei Anforderungskarten für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr.
Die Anforderungen eines Jahres gelten bis zum Erhalt der neuen Anforderungskarten des Folgejahres mit dem Jahresgebührenbescheid für Müllgebühren, auch wenn das aufgedruckte Kalenderjahr bereits abgelaufen ist.
Zusätliche Sperrmüllabfuhren auf Abruf gegen einen Kostenersatz von 35,00 € je Abfuhr können Sie schriftlich beim Landratsamt Biberach beantragen.
Abfuhr von Haushaltsgeräten Ihre Unterlagen enthalten auch Abrufkarten für kostenlose Entsorgung von zwei Haushaltsgeräten (z.B. Kühlschränke, Gefrierschränke/-truhen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde, Fernsehgeräte, Monitore, etc.). Pro Karte wird nur ein Gerät abgeholt.
Außerdem können Haushaltsgeräte während der Öffnungszeiten auf der Müllumladestation Unlingen und der Müllannahmestelle in Burgrieden abgegeben werden.
Die Anforderungskarten eines Jahres gelten bis zum Erhalt der neuen Anforderungskarten des Folgejahres mit dem Jahresgebührenbescheid, auch wenn das aufgedruckte Kalenderjahr bereits abgelaufen ist.
Zusätzliche Abfuhren von Haushaltsgeräten kosten je nach Gegenstand unterschiedlich. Eine weitere Abfuhr eines Haushalts- oder Kühlgerätes kostet 18,00 € je Gerät, eine weitere Abfuhr eines Fernsehgerätes kostet 9,00 € je Gerät. Zusätzliche Abfuhren müssen Sie schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb beantragen.
Schrott Soweit es sich bei Schrott um Haushaltsgeräte handelt, erfolgt die Entsorgung mittels Abrufkarte (s. oben). Sonstiger Schrott kann auf den Wertstoffhof oder zu Vereinssammlungen gegeben werden. Schrott ist kein Sperrmüll!
Problemstoffe Pro Jahr finden zwei Problemstoffsammlungen des Landkreises statt, bei denen Sie Arzneimittel, Chemikalien, Farben, Lacke, Spraydosen, etc. abgeben können. Sie können jeden Termin im Landkreis wahrnehmen.
Problemstoffsammlung Frühjahr 2010 Problemstoffsammlung Herbst 2010
Altöl und Altreifen werden bei den Problemstoffsammlungen des Landkreises nicht angenommen. Altreifen können Sie über Ihren Reifenhändler gegen eine geringe Kostenbeteiligung entsorgen lassen. Altöl muss jede Ölverkaufsstelle in der Menge des neu erworbenen Öls kostenlos zurücknehmen. Deshalb unser Tipp: Beim Kauf von frischem Öl Beleg als Gutschein für die Rückgabe verlangen.
Grüngut
Grüngutabfuhren: Die Termine für die Grüngutabfuhr der Stadt Laupheim sind oben im Umweltkalender eingetragen und werden in der Presse öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Grüngutabfuhr werden Grünabfälle wie Gartenabraum, Gehölzschnitt, Laub, Gras und Baumreisig, die nicht im eigenen Garten verwendet werden können, kostenlos mitgenommen.
Die Gartenabfälle müssen ab 7.00 Uhr entweder in Papiersäcken oder mit verrottbaren Schnüren gebündelt am Straßenrand bereitgestellt werden. Langes Astwerk ist auf ein Maß von unter 2 m zu zerkleinern, da längere Äste nicht in die Verladeeinrichtung des Abholfahrzeuges passen. Jedes Bündel muss durch eine Person tragbar sein.
Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab 7.00 Uhr am Straßenrand deutlich sichtbar bereitzustellen. Diese Regelungen sind einzuhalten, da das Grüngut sonst nicht mitgenommen werden kann.
Achtung! Gartenabfälle dürfen nicht in Kartonagen, Plastiksäcken, Folien oder sonstigen Behältnissen verpackt oder mit Kunststoffschnüren oder Draht gebündelt sein. Die nicht in Papiersäcken oder mit verrottbaren Schnüren bereitgestellten Grünabfälle werden bei den Grüngutabfuhren nicht mitgenommen bzw. die Behältnisse werden auch nicht entleert.
Die Abfuhrtermine erstrecken sich über 3 Tage. An den verschiedenen Tagen werden folgende Bezirke abgefahren:
Montag: Stadtgebiet östlich der Biberacher Straße (linke Seite stadtauswärts), östlich der Ulmer Straße (rechte Seite stadtauswärts) einschließlich der Baugebiete "Bronner Berg Nord", "Zwischen den Wegen" und „Schlatt“(Stadtbezirke I und II).
Dienstag: Stadtgebiet westlich der Biberacher Straße (rechte Seite stadtauswärts), westlich der Ulmer Straße (linke Seite stadtauswärts) einschließlich dem Westbahnhof und der "Neuen Welt" (Stadtbezirk III).
Mittwoch: Ortsteile Baustetten, Bihlafingen, Obersulmetingen und Untersulmetingen.
Bei Nichtabholung von Grüngut und für sonstige Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Braig, Ehingen/Berkach, Fon: 07391/77030
Auskünfte erteilt das Baudezernat, Fachbereich Umweltschutz der Stadt Laupheim, Fon: 07392/704-298.
Grüngutannahmestelle: Die Annahmestelle für Grüngut in der Industriestraße - Bahngelände - nördlich des Kreisverkehrs Poststraße (gegenüber Stadtbahnhof) ist samstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet: in den Monaten April/Mai/Juni/September/Oktober jeweils wöchentlich und im Juli/August 14-tägig. Der jeweils 1. Öffnungssamstag im April und im Juli wird über die örtliche Presse bekanntgegeben.
Die Abgabe von Grüngut ist nur erlaubt, sofern die Entsorgungsfirma -LKW- anwesend ist.
Die Abgabe des Grünguts (Rasen, Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle) ist in Papiersäcken, Kartonagen oder anderen Behältnissen, die entleert und wieder mitgenommen werden, möglich. Die Annahme erfolgt gegen einen Kostenersatz von 1,00 EUR je 100 Liter Grüngut. Dieses Entgelt ist bei der Anlieferung an den Abnehmer zu entrichten.
Weitere Auskünfte erteilt das Baudezernat, Fachbereich Umweltschutz der Stadt Laupheim, Fon: 07392/704-298.
Ökotipp
Wer im eigenen Garten kompostieren kann, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen! Die Eigenkompostierung ist die beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Diesen sehr guten Beitrag zum Umweltschutz kann jeder Einzelne das ganze Jahr über leisten.
Infos zur Kompostierung erhalten sie über die Kompostfibel.
Landkreis Biberach Abfallwirtschaftsbetrieb Rollinstraße 9, 88400 Biberach Fon: 07351/52-499 awb@biberach.de http://www.landkreis-biberach.de/include/baum.htm
© Copyright 2010 Stadt Laupheim.
|