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Grundsteuer und Gewerbesteuer werden fällig
Nicht vergessen: Steuern werden fällig
Am 15.05.2019 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer – 2. Vierteljahresrate 2019
Die Höhe der Rate ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid.
Gewerbesteuer – 2. Vierteljahresrate 2019
Die Höhe der Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Um Einhaltung des Zahlungstermins wird gebeten. Bei nicht rechtzeitigem Eingang des Steuerbetrages müssen Säumniszuschläge berechnet werden. Im Falle einer Mahnung ist außerdem eine Mahngebühr von mindestens 4,00 EUR zu erheben. Überweisen Sie bitte die fällige Rate unter Angabe des Kassenzeichens auf dem Steuerbescheid. Bei Vorliegen eines Lastschriftmandates wird der fällige Betrag eingezogen.