Aktuelles: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Texte folgen noch
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Fr, 08. Dezember 2023
2 °C
Feiner Nebel

Hauptbereich

Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 15.08.2023

Durchführung von Alkoholtestkäufen in Laupheim

Dadurch wurde die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft.

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen, führte das Amt für öffentliche Ordnung stichpunktartig Alkoholtestkäufe durch. Dadurch wurde die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft. Das Ergebnis: Die Testperson kam fast überall an hochprozentigen Alkohol.

Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Spirituosen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Mit den Alkoholtestkäufen wurde geprüft, ob das Verkaufspersonal sich beim Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an die gesetzlichen Vorgaben hält. Überprüft wurden der Einzelhandel, Supermärkte und Tankstellen.

Die Testkäufe zeigten, dass die gesetzlichen Regelungen nur teilweise vom jeweiligen Verkaufspersonal beachtet werden. Zwölf Mal wurde durch die Testperson versucht, branntweinhaltigen Alkohol zu kaufen. Zwei Mal wurde vom Verkaufspersonal die Abgabe des Alkohols verweigert. Bei den anderen zehn Versuchen wurde der Testperson Alkohol verkauft, ohne dass nach dem Alter gefragt und der Personalausweis verlangt wurde.

Bei allen durchgeführten Testkäufen wurde die jugendliche Testperson vom Amt für öffentliche Ordnung und der Polizei Laupheim begleitet und beaufsichtigt. Nach dem jeweils erfolgten Kauf gab sich die Testgruppe zu erkennen – das Verkaufspersonal wurde von der Begleitperson auf den Test angesprochen. Je nach Ergebnis gab es Lob oder leider auch Kritik. Verkaufsstellen, die sich nicht an das Jugendschutzgesetz gehalten haben, müssen nun mit einer Geldbuße rechnen.

Bei der Testperson handelt es sich um eine 16-jährige Person, die allerdings leicht älter geschätzt werden kann. Gerade in Anbetracht dessen, dass einige Jugendliche älter wirken, als sie tatsächlich sind, macht die Altersüberprüfung beim Alkoholkauf umso wichtiger. Die Testkäufe zeigten, dass der Jugendschutz in den Verkaufsstellen zu wenig beachtet wird. Jugendschutz ist ein ernst zu nehmendes Thema, deshalb werden auch in Zukunft Testkäufe durchgeführt.

Zurück zur Übersicht