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Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 15.08.2017

Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds für das Jahr 2018

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Dem Landkreis Biberach wurden für Projekte im Jahre 2018 180.000 Euro zugewiesen. Vom 18. August 2017 bis 30. September 2017 können Anträge bei der Landeskreditbank in Stuttgart gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die im Landkreis Biberach durchgeführt werden.

Der regionale Arbeitskreis hat in der Sitzung vom 23. Mai 2017 festgelegt, dass Anträge bestimmte Förderziele des vom Land erstellten operationellen Programms erfüllen müssen. Die Förderziele verfolgen die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind sowie die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Informationen, insbesondere über die vom regionalen Arbeitskreis festgelegten Ziele, Projektinhalte und das vorgesehene Projektrankingverfahren sind in der Ausschreibung enthalten. Diese kann kostenlos beim Landratsamt Biberach, ESF-Geschäftstelle, Harald Lämmle, Rollinstraße 18, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6441, angefordert oder im Internet unter www.biberach.de/landratsamt/jobcenter/esf.html abgerufen werden. Harald Lämmle steht auch für Auskünfte zur Verfügung.

Anträge können vom 18. August bis einschließlich 30. September 2017 unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76223 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen stehen auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg (www.esf-bw.de) zum Abruf bereit. Auf dieser Internetseite können auch das Operationelle Programm und weitere Informationen zum ESF abgerufen werden.

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