Aktuelles: Laupheim

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Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 05.01.2022

Gutscheine für Landesfamilienpass sind erhältlich

Mit Gutscheinen beim Eintritt sparen

Die Gutscheinkarten 2022 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Laupheim und bei den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Bei der Abholung ist der Landesfamilienpass vorzuzeigen. Die Gutscheine gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben:

•           Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;

•           Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

•           Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;

•           Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

•           Ab 1. Januar 2022: Wohngeldberechtigte, und

•           Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Neben dem Elternteil „Berechtige Person“ können auch vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 22-mal im Jahr 2022 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten ggf. vor Ort erfragt werden.

Es ist empfehlenswert, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren.

Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (Detaillierte Listen mit allen Einrichtungen www.sozialministerium-bw.de > Soziales > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass).

Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es Einschränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich. Informationen gibt es auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist der Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt Laupheim abzugeben.

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