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Wahleinspruch von Kevin Wiest durch das Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen
Ausgangssituation war, dass Kevin Wiest beim zweiten Wahlgang am 24. April nur sieben Stimmen weniger erlangt hatte als der Erstplatzierte Ingo Bergmann.
Am Dienstag, dem 24. Mai hat die Stadtverwaltung Laupheim vom Regierungspräsidium Tübingen das Ergebnis der Überprüfung bezüglich des Wahleinspruches von Kevin Wiest erhalten. Ausgangssituation war, dass Kevin Wiest beim zweiten Wahlgang am 24. April nur sieben Stimmen weniger erlangt hatte als der Erstplatzierte Ingo Bergmann.
Laut dem Regierungspräsidium wollte Kevin Wiest mit seinem Einspruch primär eine neue Auszählung der Stimmen erreichen, hilfsweise eine Ungültigkeitserklärung der Wahl und Anordnung einer Neuwahl. Dazu sieht das Regierungspräsidium keinen Anlass. Nach Auffassung der Behörde ist nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden hat. Auch liege kein rechtlicher Grund für die Anordnung einer Neuauszählung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vor.
Eine unrichtige Feststellung des Wahlergebnisses durch die städtischen Wahlorgane liegt nach Auffassung des Regierungspräsidiums nicht vor. Ebenso wenig konnte das Regierungspräsidium eine Verletzung wesentlicher Vorschriften bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl feststellen, durch die das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst worden wäre. Dies wäre jedoch Voraussetzung für die Aufhebung der Wahl.
Kevin Wiest hat nun einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage zu erheben.