Aktuelles: Laupheim

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Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 31.01.2017

Vergünstigungen für Familien

36 kulturelle Einrichtungen bieten Vergünstigungen an

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, bis zu 36 Mal im Jahr unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen sowie sonstige kulturelle Einrichtungen im Land besuchen. Darauf weist das baden-württembergische Sozialministerium hin. Die Gutscheinkarten für das Jahr 2017 sind ab sofort unter Vorlage des Landesfamilienpasses beim Bürgermeisteramt Laupheim, Einwohnermeldeamt (Zimmer 6, Erdgeschoss) und bei den Ortsverwaltungen erhältlich.

 Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig; erhalten können ihn:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Gutscheine beinhalten unter anderem verbilligte Eintrittspreise für die Wilhelma in Stuttgart, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Keltenmuseum Heuneburg (Heuneburgmuseum) bei Herbertingen sowie den Europa-Park Rust.

Freien Eintritt gewähren z. B. das Schloß Heidelberg, das Technomuseum Mannheim, die Kunsthallen Baden-Baden und Karlsruhe, die Staatsgalerie Stuttgart sowie das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach. Zu bestimmten Terminen bietet auch das Porsche-Museum und Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart freien Eintritt.

(Detaillierte Listen mit allen Einrichtungen auf der Internetseite www.sozialministerium-bw.de > Soziales > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass

Foto: sabine meyer  / pixelio.de

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