Aktuelles: Laupheim

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Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 04.10.2024

Durchführung von Alkoholtestkäufen in Laupheim

Im Rahmen von Testkäufen hat das Amt für öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Laupheim Verkaufsstellen auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft. Das Ergebnis: Die Testperson kam in 10 von 14 Fällen an hochprozentigen Alkohol.

Wie auch die Stadt Laupheim, setzen viele Städte und Gemeinden auf Alkoholtestkäufe als präventive Maßnahme. Diese Methode hat sich als effektives Instrument erwiesen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol zu überprüfen und das Bewusstsein für die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu schärfen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Spirituosen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Mit den Alkoholtestkäufen wurde nun geprüft, ob das Verkaufspersonal sich beim Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an die gesetzlichen Vorgaben hält. Überprüft wurden der Einzelhandel, Supermärkte und Tankstellen.

Die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe sind oft alarmierend. In vielen Fällen stellen die Behörden fest, dass eine signifikante Anzahl von Geschäften und Bars gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Alkohol an Minderjährige verkauft. Diese Erkenntnisse führen nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern auch zu einem erhöhten Bewusstsein für die Problematik des Alkoholmissbrauchs.

Im konkreten Fall wurde durch die Testperson 14-mal versucht, branntweinhaltigen Alkohol zu kaufen. Lediglich in vier Fällen wurde vom Verkaufspersonal die Abgabe des Alkohols verweigert.

Bei allen durchgeführten Testkäufen wurde die jugendliche Testperson vom Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Laupheim sowie der Polizei Laupheim begleitet und beaufsichtigt. Nach dem jeweils erfolgten Kauf gab sich die Testgruppe zu erkennen – das Verkaufspersonal wurde von den Begleitpersonen auf den Test angesprochen. Je nach Ergebnis gab es Lob oder leider auch Kritik. Verkaufsstellen, die sich nicht an das Jugendschutzgesetz gehalten haben, müssen nun mit einer Geldbuße rechnen.

Die Testkäufe zeigten, dass der Jugendschutz in den Verkaufsstellen zu wenig beachtet wird. Jugendschutz ist ein ernst zu nehmendes Thema, deshalb werden auch in Zukunft Testkäufe durchgeführt.

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