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Fortschreibung der Bodenrichtwerte für die Grundsteuer und Marktbericht 2024
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses informiert:
Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach hat gemäß §196 BauGB, Absatz 2, die Bodenrichtwerte rückwirkend an die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung für steuerliche Zwecke (Stichtag 01.01.2022 gemäß Landesgrundsteuergesetz) fortgeschrieben. Dabei wurden unter anderem Bodenrichtwerte von Neubaugebieten in den Gemeinden Achstetten (Bronnen), Mietingen, Schwendi (Schönebürg), Erlenmoos und Dettingen an der Iller rückwirkend nachgeführt.
Die fortlaufend aktualisierte Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2022 für die Grundsteuer ist im Bodenrichtwertportal „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ unter der Internetadresse www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar. Die letzten Bodenrichtwertdaten mit den oben beschriebenen Fortschreibungen wurden am 29.11.2024 an das Portal übermittelt.
Gleichzeitig möchte die Geschäftsstelle über folgende Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) informieren: Gutachten zur Feststellung des „niederen Werts eines Grundstücks für die Grundsteuer“ werden bei Antragstellung bis 30.06.2025 noch rückwirkend zum Stichtag 01.01.2025 für die Berechnung des Grundsteuerwertes berücksichtigt. Die Anforderungen an ein Gutachten nach dem Landesgrundsteuergesetz sind in einem OFD-Merkblatt zusammengefasst, das unter folgender Internetadresse abrufbar ist: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses hat den Grundstücksmarktbericht 2024 mit Kaufpreisdaten von den Kommunen seines Zuständigkeitsgebiets veröffentlicht. Er beinhaltet Kennzahlen aus den Berichtsjahren 2022 & 2023 für überschlägige Wertermittlungen (z.B. für steuerliche Bewertungen) von Wohnungen und Wohnhäusern im Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses (GGA). Zudem können Sachverständige der Immobilienwirtschaft wichtige Wertfaktoren für Ihre professionellen Wertgutachten ableiten.
Rückblickend war das Berichtsjahr 2023 von einer starken Kaufzurückhaltung aufgrund stark steigender Bauzinsen und der allgemeinen Verunsicherung in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz geprägt. 871 Kaufverträge bedeuten einen Rückgang von rund 24 % gegenüber 2022.
Bei den Preisentwicklungen ergibt sich ein differenziertes Bild: Während die Neubauwohnungspreise vor allem in Laupheim weiter zunahmen (+5,6% gegenüber dem Vorjahr) gab es bei Bestandswohnungen mittlere Preisnachlässe von insgesamt -7,8% in Laupheim und -8,4% in den weiteren Kommunen im Gebiet des GGA. Bei den Wohnhäusern sind bei den Kommunen außerhalb Laupheims ebenfalls Preisnachlässe von -10,0% zu verzeichnen. Entgegen diesem Trend sind jedoch die Wohnhauswerte in Laupheim weiter gestiegen (+3,4 %).
Für das Berichtsjahr 2024 rechnet die Geschäftsstelle wieder mit rund 1.000 Kaufverträgen. Offensichtlich führen der Inflationsrückgang und niedrigere Baufinanzierungskosten in 2024 zu einer zurückkehrenden Kaufnachfrage.
Der Grundstücksmarktbericht kann seit dem 19.12.2024 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Gebühr (digitale Ausgabe 20,00 €, gebundene Ausgabe 25,00 €) bestellt werden.
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704 -167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internet: www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss