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Gutscheinkarte 2025 für den Landesfamilienpass ab sofort erhältlich
Gutscheinkarte 2025 für den Landesfamilienpass ab sofort erhältlich
Die Gutscheinkarten 2025 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Einwohnermeldeamt der Stadt Laupheim oder bei den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Für die Ausgabe ist die Vorlage des Landesfamilienpasses erforderlich.
Der Landesfamilienpass richtet sich an Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft, an Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, an Familien mit einem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung sowie an Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Mit der Gutscheinkarte und dem Landesfamilienpass besteht die Möglichkeit, bis zu 25-mal im Jahr 2025 die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenfrei oder vergünstigt zu besuchen. Zahlreiche nicht-staatliche Einrichtungen bieten ebenfalls Rabatte oder freien Eintritt.
Zu den neuen und bewährten Angeboten gehören der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill und das Ravensburger Spieleland. Auf der Blumeninsel Mainau reduziert sich der Eintrittspreis für Erwachsene um 5 Euro, während Kinder 17 Euro zahlen. Der Eintritt im Urweltsteinbruch Holzmaden ist kostenfrei, und Werkzeuge stehen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung. In den Miniaturwelten Stuttgart wird eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Die Wilhelma in Stuttgart bietet eine Familienkarte zum Abendtarif in der Hauptsaison von März bis Oktober 2025 an.
Weitere Attraktionen sind das Blühende Barock Ludwigsburg mit einer Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis, einmalig kostenfreier Eintritt in das Mercedes-Benz- und das Porsche-Museum in Stuttgart sowie ermäßigter Eintritt in das Dornier-Museum Friedrichshafen. Dort zahlen Erwachsene 9,50 Euro, während Kinder freien Eintritt haben. Sollte das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf im Jahr 2025 geöffnet sein, wird die Familienkarte um fünf Euro reduziert angeboten.
Zusätzlich zur berechtigten Person können bis zu vier erwachsene Begleitpersonen im Landesfamilienpass eingetragen werden. Für jeden Ausflug können maximal zwei Begleitpersonen die Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Der Pass kann auch bequem online über das Bürgerserviceportal Service BW beantragt werden.
Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Einrichtungen ist auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter www.sozialministerium-bw.de verfügbar.