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Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Neu entwickelte Produkte oder Dienstleistungen können durch Förderungen vorangetrieben werden
Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neu entwickelte Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.
Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Dieser Zuschuss wird als „verlorener Zuschuss“ gewährt und muss somit nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Die Projektauswahl findet halbjährlich zum 28. Februar und 31. August statt.
Sollten Sie sich für diese Förderung interessieren bitten wir bis jeweils spätestens 4 Wochen vorher (31. Januar bzw. 31. Juli) um Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsförderung bei der Stadtverwaltung:
Frau Barbara Klause, Tel. 07392 -704-156,
E-Mail: barbara.klause@laupheim.de
Somit können alle zwingenden Formalitäten besprochen und die nötige Stellungnahme der Stadt Laupheim angefertigt werden. Auch eine Prüfung auf Vollständigkeit und Nacharbeiten am Förderantrag und seinen Unterlagen sind dann noch möglich.
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss dann spätestens 2 Wochen vor Abgabetermin der Stadtverwaltung vorliegen.
