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Anträge kontaktlos stellen
Anträge können telefonisch und auch per E-Mail beantragt werden.
Auch wenn derzeit das Rathaus geschlossen ist, so sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Sie nehmen Anträge der Deutschen Rentenversicherung sowie Anträge auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) an. So können Anträge, die sonst persönlich bei den jeweiligen Ansprechpartnern erstellt werden, auch telefonisch oder per E-Mail aufgenommen werden. Hierbei fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bürgerinnen und Bürger über die benötigten Informationen ab. Bestimmte Dokumente können im Bedarfsfall nachgereicht werden. Um den Antrag kontaktlos zu stellen, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger direkt, entweder per Telefon oder per Mail, bei den Ansprechpartnern der Stadtverwaltung melden. Die Mitarbeiter der Stadt Laupheim rufen nicht von sich aus bei den Bürgerinnen und Bürgern an, sondern reagieren nur auf vorher gestellte Antragswünsche. Geben Sie daher keine telefonischen Auskünfte über sensible Daten an Dritte weiter, sondern rufen Sie zur Sicherheit direkt bei Ihren städtischen Ansprechpartnern an. Die städtischen Ansprechpartnerinnen für Anträge zu Rentenversicherung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Kindergeld sowie Kindergeldzuschlag sind Elia Heinzelmann und Christine Freund. Frau Heinzelmann ist telefonisch unter der 07392 704-213 oder über elia.heinzelmann@laupheim.de zu erreichen, Frau Freund hat die Telefonnummer 07392 704-221 und kann per Mail über christine.freund@laupheim.de kontaktiert werden. Ansprechpartner für Anträge zum Wohngeld ist Lars Zoller. Er ist unter der Telefonnummer 07392 704-274 und per E-Mail unter lars.zoller@laupheim.de erreichbar.