Aktuelles: Laupheim

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Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 28.03.2020

Finanzielle Unterstützung durch die Stadt Laupheim

Anträge auf Stundungen, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung zu Gewerbesteuerforderungen werden ohne größere Nachweise zunächst bis 31.08.2020 gewährt.

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmern beschlossen, die von der Auswirkung des Coronavirus betroffen sind. Auch die Stadt Laupheim bietet betroffenen Laupheimer Unternehmern diese Unterstützung an. So werden Anträge auf Stundungen, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung zu Gewerbesteuerforderungen ohne größere Nachweise zunächst bis 31.08.2020 gewährt. Dies gilt auch für Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen. Um diese steuerlichen Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, stellt die Stadtverwaltung Laupheim auf ihrer Homepage ein vereinfachtes Antragsformular zum Download zur Verfügung, welches beim Finanzamt eingereicht werden kann. Das Formular ist sowohl auf der Homepage der Stadt Laupheim, als auch auf der neue Informationsseite zu Corona hinterlegt. Auf der Seite der Stadt Laupheim ist das Formular unter Bürgerservice und Verwaltung/ Steuern/Gebühren/Beiträge unter „Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v.H.“ gespeichert. Das Formular ist ebenso auf coronainfo-laupheim.de unter dem Bereich „Wirtschaft“ hinterlegt. Zudem kann in der Krisenzeit dieser Antrag direkt an das Steueramt gesandt werden. Auf das Vorliegen einer geänderten Messbetragsfestsetzung des Finanzamts wird verzichtet. Stundungszinsen werden dabei nicht erhoben und bereits verwirkte Säumniszuschläge werden zunächst bis zum 31.08.2020 erlassen. Auch von Beitreibungsmaßnahmen zu bereits überfälligen Gewerbesteuerforderungen wird vorerst abgesehen. Auskünfte erteilt das Sachgebiet Steuern der Stadt Laupheim (steueramt@laupheim.de).

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