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Voraussetzung für die Notbetreuung
Da nur eine begrenzte Anzahl an Notbetreuungsplätzen zur Verfügung steht, werden die Anträge nach bestimmten Kriterien bewertet.
Nachdem durch die Landesregierung der Beschluss gefasst wurde, die Notbetreuung ab Montag, dem 27. April, auszuweiten, weist die Stadtverwaltung Laupheim auf einige Voraussetzungen diesbezüglich hin. Sämtliche benötigte Unterlagen sowie Bescheinigungen müssen vollständig und direkt bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung, bzw. Schule, welche das Kind bzw. die Kinder sonst regulär betreut, abgegeben werden. Die Betreuungszeiten der jeweiligen Schule können auf der Schulhomepage eingesehen werden. Da nur eine begrenzte Anzahl an Notbetreuungsplätzen zur Verfügung steht, werden die Anträge nach bestimmten Kriterien bewertet. So haben Kinder, bei denen ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben, Vorrang. Nach Prüfung der Kriterien versendet die jeweilige Bildungseinrichtung, bzw. Schule eine Bestätigung über die Aufnahme des Kindes, bzw. der Kinder. Die Stadt Laupheim verweist darauf, dass erst nach Erhalt der Bestätigung eine Aufnahme in der Notbetreuung möglich ist. Kinder, deren Eltern keine Bestätigung erhalten haben, können ihr Kind nicht zur Notbetreuung bringen. Auch gilt hierbei zu beachten, dass eine Bestätigung keine über Wochen hinaus gültige Garantie für einen Betreuungsplatz in der Notbetreuung darstellt. Ebenso gilt zu beachten, dass für die Notbetreuung ein Elternbeitrag erhoben wird. Die Stadt Laupheim bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Notbetreuung nur wahrzunehmen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gewährleistet werden kann. Im Sinne des Infektionsschutzes ist es wichtig, dass auch in den Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen der direkte soziale Kontakt weiterhin so gering wie möglich gehalten wird, um potenzielle Infektionsketten zu unterbinden.