Aktuelles: Laupheim

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Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 30.04.2020

Schrittweise Öffnung des Rathauses und der Ortsverwaltungen

Nachdem am 27. April bereits die Zentrale, das Einwohnermeldeamt, die Sozialstelle, die Wohngeldstelle, das Standesamt, das Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, die Waffenbehörde sowie die Ortspolizeibehörde für den Besucherverkehr geöffnet wurden, werden ab dem 4. Mai auch alle anderen Ämter des Rathauses und die Ortsverwaltungen wieder für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Ein persönlicher Besuch im Rathaus bzw. in den Ortsverwaltungen ist jedoch nur möglich, wenn zuvor mit den entsprechenden Stellen und Fachämtern ein telefonischer Termin vereinbart wurde. Die Ansprechpartner und Sachbearbeiter der einzelnen Ämter und Ortsverwaltungen sowie deren Telefonnummern finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Laupheim: www.laupheim.de. Über den Oberpunkt „Bürgerservice & Verwaltung“ und dem Unterpunkt „Verwaltung“ lässt sich das Mitarbeiterverzeichnis aufrufen. Darüber hinaus möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass im Rathaus und in den Ortsverwaltungen die Maskenpflicht gilt. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, bei ihren Terminen einen Mundschutz, eine Maske oder ein Tuch zu nutzen, um der Maskenpflicht nachzukommen. Weitere Regelungen der Corona-Verordnung gelten selbstverständlich auch im Rathaus bzw. den Ortsverwaltungen, weshalb der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen auch hier eingehalten werden müssen. Um ein größeres Treffen zu unterbinden, dürfen pro Besprechung nur maximal fünf Personen in einem Raum anwesend sein, wobei auch hier der Mindestabstand gewährleistet werden muss. Daher die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, im Idealfall einzeln zu einem Termin zu erscheinen oder maximal noch eine Begleitperson mitzunehmen. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, Termine, welche krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig abzusagen. Zudem behält sich die Stadtverwaltung vor, Personen, die entsprechende Krankheitssymptome wie starkes Husten oder ähnliches aufweisen, nicht zu empfangen.

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