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Corona-Verordnungen und deren Lockerungen
Die Landesregierung arbeitet in zahlreichen Bereichen an möglichen Umsetzungen der Lockerungen, weshalb eine einzige, einheitliche Regelung nicht möglich ist.
Aufgrund der aktuell glücklicherweise niedrigen Infektionsrate können auch in Baden-Württemberg weitere Lockerungen vollzogen werden. So dürfen ab Donnerstag, dem 27. Mai sich maximal zehn Personen im nicht-öffentlichen Raum treffen, dabei müssen die Personen weder in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen noch im selben Haushalt wohnen. „Es ist sehr verständlich, dass die Auflagen teils unverhältnismäßig erscheinen. Denn während sich nun bis zu maximal zehn Personen privat treffen dürfen, müssen in anderen Bereichen weiter strengere Regelungen eingehalten werden“, erklärt Oberbürgermeister Gerold Rechle. Dadurch, dass nun in den vielen verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens schrittweise gelockert wird, werden die Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen, sich häufig ändernden Auflagen und Regelungen konfrontiert. Einige der Auflagen, welche mit den Lockerungen verbunden sind, scheinen teils sogar widersprüchlich zu sein. Allerdings arbeiten die unterschiedlichen Stellen der Landesregierung parallel in ihren Bereichen an möglichen Umsetzungen der Lockerungen, weshalb eine einheitliche für alle Bereiche des öffentlichen Lebens geltende Regelung nicht möglich ist. „Die teils täglichen Änderungen der Verordnung beziehungsweise jeweiligen Auflagen sind auch für uns als Stadtverwaltung eine immense Herausforderung. Schließlich sind dies keine eigenen städtischen Vorgaben, sondern Regelungen der Landesregierung, welche wir als Stadtverwaltung umsetzen müssen. Daher können wir gut nachvollziehen, wenn einige Bürgerinnen und Bürger aufgrund der vielen sich häufig ändernden Regelungen verunsichert sind“, sagt Oberbürgermeister Rechle. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger leichter und schneller über die aktuellen Verordnungen informieren können, werden diese auf der Corona-Informationsseite der Stadt Laupheim unter den Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt. Was sich jedoch bei allen Lockerungen nicht ändert, ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Hygienemaßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen.