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Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV
Aufgrund der knappen Personal- und Fahrzeugressourcen der Busunternehmen, können die Verstärkerbusse nur punktuell eingesetzt werden.
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche nach den Sommerferien den Schulbus nutzen, wächst erfahrungsgemäß in den Wintermonaten November bis Februar stetig an. Entsprechend ergeht nochmals der eindringliche Hinweis, dass bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs das Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung (Alltagsmaske) als oberstes Gebot gilt. Um die Situation etwas zu entspannen, hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg den Einsatz von zusätzlichen Beförderungsfahrzeugen (Verstärkerbussen) bewilligt. Aufgrund der knappen Personal- und Fahrzeugressourcen der Busunternehmen, können die Verstärkerbusse nur punktuell eingesetzt werden. Landeseinheitlich gilt diese Förderung, wenn bei einer Linie 100% der Sitzplätze und über 40% der Stehplätze belegt sind. Ob dies der Fall ist, wird vom beauftragten Busunternehmen eruiert und dem Landratsamt mitgeteilt. Dieses stellt sodann den Antrag auf Einsatz eines Verstärkerbusses beim Land. Nach positiver Prüfung und Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Personal können dann punktuell Verstärkerbusse für den Schülerverkehr eingesetzt werden.