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Maskenpflicht auf dem Laupheimer Wochenmarkt
Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss im öffentlichen Raum nun ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Seit Montag, 19. Oktober, gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und unter anderem die Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen erweitert. Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss im öffentlichen Raum nun ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Dies betrifft auch den Laupheimer Wochenmarkt, der wöchentlich donnerstags und samstags stattfindet. Der Wochenmarkt bietet eine große Auswahl frischer und regionaler Produkte und erfreut sich hoher Akzeptanz. Aufgrund des guten Zuspruchs, kommt es jedoch immer wieder zu Engstellen. Daher wurden bereits im Frühjahr Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Unter anderem wurden die Marktstände entzerrt und die Marktfläche in die Mittelstraße erweitert. Die Stadtverwaltung hat zudem, von Beginn der Pandemie an, einen geeigneten Mund- Nasenschutz auf dem Wochenmarkt empfohlen. Die geänderte Corona-Verordnung sieht nun eine verbindliche Maskenpflicht vor. An den Eingängen des Wochenmarktes werden die Besucher durch Hinweisschilder auf die Maskenpflicht hingewiesen.