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Autor:
Nicole Hentschke
Artikel vom
18.01.2021
Einhaltung der Corona-Auflagen auch im Freien
So muss auch im Freien der Mindestabstand eingehalten werden.
Nachdem der Schnee und das gute Winterwetter viele Familien nach draußen ziehen, möchte die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darum bitten, auch unter freien Himmel weiterhin die Corona-Auflagen zu berücksichtigen. So muss auch im Freien der Mindestabstand eingehalten werden. Daher sollte darauf geachtet werden, dass Kinder aus unterschiedlichen Haushalten ebenfalls Abstand halten. So sollten beispielsweise Kinder aus unterschiedlichen Haushalten nicht gemeinsam auf einem Schlitten sitzen.
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