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Autor:
Nicole Hentschke
Artikel vom
29.09.2021
Quarantänebeschinigung zum Download
Antragsformular zum Download
Seit dem 14. September gilt die neue Corona Verordnung. Insbesondere wurde geregelt, dass Entschädigungen nach §56 IfSG nicht mehr in jedem Fall gezahlt werden. Die bisher geltende Quarantänedauer von engen Kontaktpersonen von 14 Tagen wurde auf 10 Tage verkürzt. Eine Aufhebung der Quarantäne kann bei Vorlage eines negativen PCR-Test nach 5 Tagen oder mit einem Antigentest nach 7 Tagen erfolgen.
Die Quarantänebescheinigungen können nun nicht mehr pauschal ausgestellt werden, sondern müssen beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.
Ein entsprechendes Antragsformular stellt die Stadt Laupheim auf ihrer Homepage zur Verfügung. Betroffene können dieses am PC ausfüllen und an corona(@)laupheim.de schicken.
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