Hauptbereich
Stadt bietet Energieberatung
Jetzt anmelden zum Beratungstermin
Ob nun ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes saniert wird, ob die Heizungsanlage erneuert oder es Fragen zur Förderung gibt, bei allem müssen verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben eingehalten werden. So dürfen z. B. ab 2026 nicht mehr ohne Weiteres Ölheizungen eingebaut werden. Außerdem müssen bei der Erneuerung der Heizungsanlage 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Doch welche klimafreundlichen Alternativen gibt es und wie teuer ist die Umrüstung?
Ein weiteres Thema, das viele interessiert, ist die Dämmung. Die Energieagentur Biberach informiert in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an der Außenstelle im Rathaus in Laupheim zu den Regelungen rund um den Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur Energieeinsparung und zu Kombinations- und Förderungsmöglichkeiten. Ebenso werden Fragen zum Energieausweis beantwortet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das kostenlose Informationsangebot bei unabhängigen Energieberatern telefonisch oder persönlich wahrnehmen. Es richtet sich sowohl an Laupheimerinnen und Laupheimer als auch an Interessierte aus dem Umland. Zum persönlichen Beratungstermin sollten Unterlagen zum Energieverbrauch (Öl, Holz, Gas, Pellets, Strom, Photovoltaik), eine Wohnflächenberechnung und die Baupläne bzw. das Baugesuch mitgebracht werden. Die nächsten freien Plätze für Beratungstermine werden am Donnerstag, dem 20. Januar, sowie Donnerstag, dem 24. Februar, jeweils ab 14 Uhr, im Rathaus Laupheim angeboten. Interessierte können sich telefonisch unter der Telefonnummer 07392 704251 oder per Email an ingrid.lauber@laupheim.de anmelden.