Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 28.07.2021

Neue Regelungen für den Personalausweis

Personalausweis nur noch mit zwei Fingerabdrücken

Am 2. August 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments in Kraft. Damit wird, gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung, die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises eingeführt. Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist. Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen. Die auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke können dann mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgeglichen werden. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt. Der Preis für den Personalausweis bleibt unverändert.

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