Widerspruchsrecht hinsichtlich
- der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- der Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und der Datenübermittlung an das Staatsministerium
- der Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft sowie
- der Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Bekanntmachung (PDF-Datei)