Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 03.03.2023

Termine für die Grüngutabfuhr

Grüngut bitte richtig verpacken

In der Kalenderwoche 11 finden Grüngutabfuhren statt. Die genauen Termine sind: Montag, 13. März in Bezirk A und B mit Baustetten; Dienstag, 14. März in Bezirk C, Mittwoch, 15. März in Bezirk D mit Bihlafingen und Donnerstag, 16. März in Bezirk E mit Ober- und Untersulmetingen. Es werden Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub eingesammelt. Dagegen werden organische Küchenabfälle, Boden, Steine und Wurzelstöcke nicht mitgenommen.

Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder in Bündeln am Straßenrand bereitgestellt werden. Heckenschnitt und Gehölz muss auf eine Länge von 1,5 m gekürzt sein und muss mit verrottbaren Schnüren (Sisal, Hanf) gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre oder Draht). Kurzes Grüngut wie Laub oder Rasenschnitt kann in Körben, Laubsäcken mit Spiraleinlage, Eimern (keine Mülltonnen) oder Wannen bereitgestellt werden. Die Behälter müssen Griffe oder Laschen haben. Das Fassungsvermögen darf max. 100 Liter betragen. Bereitgestelltes Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Kartonagen sind als Behältnis wegen der Gefahr des Aufweichens weniger geeignet. Die Kartonagen selbst werden bei der Abfuhr ohnehin nicht mitgenommen. Auch in Kunststoffsäcken bereitgestelltes Grüngut wird nicht mitgenommen. Die Behältnisse müssen nach der Leerung vom Eigentümer zurückgenommen werden. Allgemein gilt: Bereitgestellte Behältnisse oder Bündel müssen solche Abmessungen haben, dass sie von einer Person gehoben werden können. Das Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten. Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab 6:30 Uhr am Straßenrand deutlich sichtbar bereitzustellen.

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