Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 06.03.2023

Gewässerschau an der Rottum

Die Stadt Laupheim führt, gemeinsam mit dem Landratsamt Biberach, am Mittwoch, 15. März, entlang der Rottum eine Gewässerschau durch. Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Der Träger der Unterhaltungslast für diese Gewässer ist die Stadt Laupheim. Bei der Gewässerschau handelt es sich um die Besichtigung eines Gewässers, mit Einbezug des Ufers sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerungen, wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung sowie zur Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anlieger, aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Laupheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Sollten Sie speziell auf Ihr Grundstück bezogene Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Laupheim, Amt für Tiefbau und Umwelt, Frau Jule Pfänder, Telefon: 07392 704-151 bzw. E-Mail: jule.pfaender(@)laupheim.de. Bei schlechter Witterung oder Hochwasser wird die Gewässerschau verschoben.

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