Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 11.07.2023

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Die vollständig ausgefüllten Aufnahmeanträge sollten bis 7. August 2023 digital bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Eine internationale Verflechtung und Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die vollständig ausgefüllten Aufnahmeanträge sollten bis 7. August 2023 digital bei der Stadtverwaltung vorliegen.

 

Ansprechpartnerin bei der Stadt Laupheim:

Frau Barbara Klause, Wirtschaftsförderin, Tel. 07392 -704-156,

E-Mail: barbara.klause@laupheim.de

 

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher

Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Telefon: 07071 757-3327

E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de

 

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/

http://www.laupheim.de//buergerservice-verwaltung/aktuelles