Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 15.07.2022

Gemeinderat entscheidet über das Thema „Amtsverweser“

Wahl des Amtsverwesers steht bevor

Am Montag, dem 25. Juli wird der Laupheimer Gemeinderat über das Thema „Amtsverweser“ entscheiden.  Ein zum Bürgermeister (hier: Oberbürgermeister) der Gemeinde gewählter Bewerber kann gemäß § 48 Abs. 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) vom Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder zum Amtsverweser gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit der Wahl durch die zuständige Wahlprüfungsbehörde zuvor bestätigt wurde. Dies ist der Fall, da der Stadtverwaltung die Bestätigung der Gültigkeit der Wahl vom Regierungspräsidium Tübingen vorliegt. Ingo Bergmann, der die Laupheimer Oberbürgermeister-Neuwahl am 24. April mit einem knappen Vorsprung für sich entschied, signalisierte bereits seine Bereitschaft, das Amt anzutreten. Der Amtsverweser übernimmt alle Funktionen des Oberbürgermeisters und trägt auch diesen Titel. Er hat jedoch weder im Gemeinderat noch in den beschließenden Ausschüssen Stimmrecht. Die Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt steht ab Mittwoch, dem 20. Juli im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Dieses ist hier  auf der städtischen Homepage aufrufbar.

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