Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 01.02.2017

Carl Laemmle als Ehrenbürger bestätigt

Gemeinderat hebt Beschluss von 1921 auf

Auf Grund seiner großzügigen Spenden und Zuwendungen an die öffentlichen Einrichtungen und Institutionen der Stadt, verlieh der Laupheimer Gemeinderat Carl Laemmle 1919 die Ehrenbürgerwürde. Mit der Begründung, dass nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft die Ehrenbürgerwürde erhalten könnten, kippte das württembergische innenministerium diesen Beschluss bereits 1921 wieder.

Historiker haben bei Recherchen entdeckt, dass in der Gemeindeordnung von 1885, auf die das Urteil gründet, nirgens festgehalten ist, dass die Ehrenbürgerwürde nur an Deutsche verliehen werden kann. Zudem hatte der Gemeinderat seinen Beschluss nie widerrufen.

In einer gemeinsamen Erklärung betonten die Gemeinderäte in der Sitzung vom 30.01.2017: "Die Stadt ist dankbar und stolz, einen Sohn und Ehrenbürger von überragendem internationalem Format zu haben. In höchstem Maße bekunden wir unsere Wertschätzung seiner humanitären Leistungen zu beiden Seiten des Atlantiks. Der Vorbildcharakter Carl Laemmles hat dauerhaft Wirkung für das Selbstverständnis der Stadt."

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