Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 08.12.2022

Informationen zur Räum- und Streupflicht

Beim Schneeräumen bitte auf Salz verzichten

Sobald die ersten Flocken vom Himmel fallen, beginnen die Mitarbeiter des Laupheimer Bauhofs damit, die Straßen Laupheims vom Schnee zu befreien. Gleiches gilt auch für Anlieger von Gehwegen und kleinen Straßen ohne Fußgängerweg. In der Laupheimer Streupflichtsatzung ist der Umfang der Räum- und Streupflicht festgehalten. 

Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Sollte im Laufe des Tages erneuter Schneefall einsetzen, ist erneut zu räumen. Diese Pflicht endet erst um 20 Uhr. Zum Streuen sollten stumpfe Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Der Einsatz von Salz ist zur Schonung der Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken. Schnee, der mit Salz und anderen auftauenden Stoffen in Verbindung kam, darf nicht an Bäumen oder Grünflächen gelagert werden.

Straßenanlieger müssen dafür sorgen, dass entlang ihres Grundstücks der Begegnungsverkehr möglich ist. Das bedeutet, dass die Räumung auf mindestens einem Meter Breite erfolgt. Der Schnee sollte am Rand der Fahrbahn aufgehäuft werden, um eine durchgehende Nutzung der Fahrbahn zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, beim Eintreten von Tauwetter die Straßenrinnen und Schächte freizulegen, damit das Schmelzwasser abfließen kann.

Um ein Durchkommen der städtischen Räum- und Streufahrzeuge zu gewährleisten, ist es in einigen schmalen Straßen notwendig, ein Parkverbot aufzustellen.

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