Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 22.12.2023

Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels

Der qualifizierte Mietspiegel Laupheims stellt eine Mietpreisübersicht in Abhängigkeit von Baujahr, Wohnungsumfeld und -größe dar. Dieser wurde erstmals vor zwei Jahren von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut aus Sinzig sowie einer Mietspiegelkommission erstellt und bietet somit Vermietern und Mietern mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Rahmen einer Bestandsmietenerhöhung.

 

Gemäß dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren mithilfe des Verbraucherpreisindex (VPI) an die aktuellen Preisentwicklungen anzupassen. Die Mietspiegelkommission aus Vertretern der Mieter- und Vermieterseite hat der Fortschreibung mithilfe des VPI zum 01.01.2024 zugestimmt, da er aus Sicht des Arbeitskreises die aktuellen Marktentwicklungen stimmig abbildet. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel ist somit für weitere zwei Jahre für Laupheim und seine Teilorte bis zum 31.12.2025 gültig. Danach müssen die Daten des qualifizierten Mietspiegels mit einer Fragenbogenumfrage neu erhoben werden.

 

Das aktualisierte Mietspiegeldokument ist ab dem kommenden Jahr auf der städtischen Homepage digital abrufbar. Dort befindet sich dann auch ein Online-Mietenrechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zudem ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ein ausgedrucktes Mietspiegelexemplar unter der E-Mail-Adresse gutachterausschuss(@)laupheim.de für einen Preis von 2,50 Euro bestellbar.

http://www.laupheim.de//buergerservice-verwaltung/aktuelles