Dienstleistungen A-Z: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Sa, 14. Dezember 2024
-1 °C
Wolkenbedeckt

Hauptbereich

Dienstleistungen A-Z

Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen

Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben und zwar in der

  • Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 oder
  • Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009.

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis schon davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").

Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit).

Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern.

Als Nachweis der Grundqualifikation erhalten Sie von Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise

  • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
  • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
  • Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren
    Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
  • Leerfahrten, das heißt Fahren unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung abgeschlossen:
    • eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
    • den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte

Verfahrensablauf

Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
  2. Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab. Sie besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten sowie einer praktischen Prüfung von 210 Minuten. Für den Erwerb der Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.
  3. Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen. Der Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können. Diese dauert 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.

Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.

Tipp: Ein Muster der Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese stellt Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.

Hinweis: Für folgende Fälle sind Schulungs- und Prüfungserleichterungen vorgesehen:

  • Sie haben schon eine Lkw-Fahrerlaubnis und wollen diese um die Fahrerlaubnis für die Personenbeförderung erweitern (oder umgekehrt).
  • Sie haben schon Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsordnungen für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr.

Fristen

-

Unterlagen

keine

Kosten

  • für die Prüfung der Grundqualifikation: je nach Prüfungssatzung der zuständigen IHK: ca. EUR 1.050 - 1.450
    zusätzliche Kosten für die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs und den begleitenden Fahrlehrer beziehungsweise die begleitende Fahrlehrerin
  • für die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation: je nach der Prüfungssatzung der zuständigen IHK: ca. EUR 100,00 - 150,00
    zusätzliche Kosten für einen Kurs: ca. EUR 1.500 - 3.000 (je nach Ausbildungsstätte)
  • für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises sowie die Zustellung im Direktversand innerhalb Deutschlands: ca. EUR 11,70
    sowie ggf. zusätzlich anfallende Verwaltungskosten je nach Einzelfall. zusätzliche Kosten für die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments und gegebenenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis

Hinweis: Steigen Sie von Lkw auf Bus (oder umgekehrt) um, gelten bei der Prüfung jeweils ermäßigte Gebührensätze. Nähere Informationen können Sie in den Gebührentarifen der IHK finden.

Sonstiges

-

Zuständigkeit

  • für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation: die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg
  • für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
    Führerscheinstelle ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Weiterbildung".

Freigabevermerk

08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zurück zur Übersicht