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Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

  • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Unterlagen

  • Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • Aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • Bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Insbesondere bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 37,50 ,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 70,00,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.

Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

Bezugsort

Stadtverwaltung Laupheim

Einwohnermeldeamt, Telefon 07392-704 200
E-Mail: meldeamt@laupheim.de
Online-Terminvereinbarung

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz

Vertiefende Informationen

  • vorläufiger Reisepass
  • Auch Kinder und Jugendliche benötigen Reisedokumente. Informationen dazu finden Sie unter "Reisedokumente für Kinder".
  • Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Freigabevermerk

ja

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