Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
Keine.
Keine.
Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.
06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg