Hauptbereich
Nutzung des Grundstücks
Ein Grundstück können Sie nicht auf beliebige Art nutzen. Sie müssen Nutzungsbeschränkungen wie zum Beispiel durch das Baurecht oder das Wasser- und Bodenschutzrecht beachten.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen Sie die Schutzvorschriften beachten. Vor allem ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt.
Ergänzend müssen Sie auch in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die bei einem Extremhochwasser überflutungsgefährdet sind, die seit 5. Januar 2018 geltenden Bestimmungen beachten.
Bei Schadstoffen in den Böden können weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
03.05.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg
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