Laupheim (Druckversion)

Schornsteinfeger

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten.

Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:

http://www.laupheim.de//buergerservice-verwaltung/buergerservice/lebenslagen