Diese Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Laupheim regelt den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Zweck dieser Geschäftsordnung ist ein einheitlicher und reibungsloser Geschäftsgang. Die Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung gehen dieser Geschäftsordnung vor.
Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975 (GBl. 1976 S. 1) - GemO - hat sich der Gemeinderat am 10.03.1976 folgende Geschäftsordnung gegeben.
Geschäftsordnung des Gemeinderat der Stadt Laupheim (PDF-Datei)