________________________ ________________________ zurück an: Stadt Laupheim Amt für Bürgerengagement, Gremien und Kultur Marktplatz 1 88471 Laupheim Antrag auf Vereinsförderung für das Jahr 2022 Antragssteller
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ezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Alten und Neuen Friedhofs in Laupheim; er umfasst das Gebiet der Gemarkung Laupheim, b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Baustetten; er umfasst das Gebiet der [...] 1 Stadt Laupheim Friedhofssatzung (Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung) Vom 01. Juli 2021 Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in [...] den Stadtteilen andererseits bilden jeweils eine selbstständige öffentliche Einrichtung der Stadt Laupheim. Sie dienen der Bestattung verstorbener Stadteinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot
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ezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Alten und Neuen Friedhofs in Laupheim; er umfasst das Gebiet der Gemarkung Laupheim, b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Baustetten; er umfasst das Gebiet der [...] 1 Stadt Laupheim Friedhofssatzung (Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung) Vom 01. Juli 2021 Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in [...] den Stadtteilen andererseits bilden jeweils eine selbstständige öffentliche Einrichtung der Stadt Laupheim. Sie dienen der Bestattung verstorbener Stadteinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot
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tzes Baden- Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Laupheim am 18.03.2024 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek vom 20.12 [...] 2024 § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Ausgefertigt gez. Ingo Bergmann Laupheim, 19. März 2024 Oberbürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften [...] der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Stadt Laupheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstrichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine
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Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Laupheim am 18.03.2024 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Gregorianum Stadt Laupheim (Gebührenordnung der Musikschule) [...] Jahresgebühren wie folgt festgesetzt: 1. Elementar- / Grundstufe Wohnsitz in Laupheim und Ortsteilen Wohnsitz außerhalb Laupheims Musikgarten // Eltern-Kind-Musizieren (10 UE à 45 Min / für 1½ - bis 3-Jährige) [...] Erwachsenenzuschlag 30 % auf Grundgebühr 6. Benutzungsgebühren Wohnsitz in Laupheim und Ortsteilen Wohnsitz außerhalb Laupheims Instrumentenmiete monatlich jährlich monatlich jährlich für Instrumente im
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Gemeinderat der Stadt Laupheim am 01.11.1974, zuletzt geändert am 18.03.2024, folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Gregorianum Stadt Laupheim (Gebührenordnung der [...] Jahresgebühren wie folgt festgesetzt: 1. Elementar- / Grundstufe Wohnsitz in Laupheim und Ortsteilen Wohnsitz außerhalb Laupheims Musikgarten // Eltern-Kind-Musizieren (10 UE à 45 Min / für 1½ - bis 3-Jährige) [...] Erwachsenenzuschlag 30 % auf Grundgebühr 6. Benutzungsgebühren Wohnsitz in Laupheim und Ortsteilen Wohnsitz außerhalb Laupheims Instrumentenmiete monatlich jährlich monatlich jährlich für Instrumente im
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Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Laupheim am 24.04.2023 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Gregorianum Stadt Laupheim (Gebührenordnung der Musikschule) [...] Jahresgebühren wie folgt festgesetzt: 1. Elementar- / Grundstufe Wohnsitz in Laupheim und Ortsteilen Wohnsitz außerhalb Laupheims Musikgarten // Eltern-Kind-Musizieren (10 UE à 45 Min / für 1½ - bis 3-Jährige) [...] Erwachsenenzuschlag 30 % auf Grundgebühr 6. Benutzungsgebühren Wohnsitz in Laupheim und Ortsteilen Wohnsitz außerhalb Laupheims Instrumentenmiete monatlich jährlich monatlich jährlich für Instrumente im
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1 Stadt Laupheim Gebührensatzung der Stadtbibliothek Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 13 des Kommunalabgabengesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung [...] Stadtbibliothek werden keine Gebühren erhoben, soweit in der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Laupheim nichts anderes bestimmt ist. Für die Ausleihe werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine [...] § 11 Inkrafttreten¹ Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Laupheim, den 18.03.2024 Gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister ¹geändert durch Satzung vom 08.12.2012 geändert
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1 Stadt Laupheim Gebührensatzung der Stadtbibliothek Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 13 des Kommunalabgabengesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung [...] Stadtbibliothek werden keine Gebühren erhoben, soweit in der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Laupheim nichts Anderes bestimmt ist. Für die Ausleihe werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine [...] sind es die Erziehungsberechtigten. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft. Laupheim, 02.11.2020 Gerold Rechle Oberbürgermeister 2021-02-01T10:53:34+0100
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1 Stadt Laupheim Gebührensatzung der Stadtbibliothek Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 13 des Kommunalabgabengesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung [...] Stadtbibliothek werden keine Gebühren erhoben, soweit in der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Laupheim nichts anderes bestimmt ist. Für die Ausleihe werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine [...] § 11 Inkrafttreten¹ Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Laupheim, den 18.03.2024 Gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister ¹geändert durch Satzung vom 08.12.2012 geändert
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