In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung
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8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich. Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie
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Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten
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Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.
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Pro-Kopf-Verschuldung in Laupheim zum 31.12.2020 mit 915 Euro je Einwohner deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 1.603 Euro je Einwohner (20.000-50.000 EW). Nachfolgend die kostenmäßig größten Invest [...] Einwohnerzahl zum 30.06.2020: 22.476 (nach dem Zensus 2011) Gesamtfläche des Stadtgebiets 6.178 ha Steuern, Gebühren und Beiträge Hundesteuer 1. Hund 70 € (seit 01.01.2014) jeder weitere Hund 140 € Zw
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sich vor allem an Kreise sowie große Städte und Zusammenschlüsse von Kommunen ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Speziell für die Bedürfnisse kleinerer Kommunen wurde der Aktionsplan für Mobilität,
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Hauptsatzung festgelegt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Die Wahl wird in diesem Fall in gleicher Weise wie eine Ortschaftsratswahl durchgeführt
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von Gemeindewahlen gesprochen. Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat
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wahlen ist die gesamte Gemeinde. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Es sind zwischen acht und 60 Gemeinderäte. In Städten führen die Mitglieder der
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auer von 90 Tagen. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador
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