Wirtschaftsförderung: Laupheim

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Wirtschaftsförderung

Laupheim - eine pulsierende Stadt

Wirtschaftsstandort Laupheim im Wandel der Geschichte
Laupheim verfügt über sehr gute Verkehrsanbindungen und liegt verkehrsgünstig zwischen Ulm und Bodensee an der B30. Interessant ist, dass 1869 Laupheim die größte jüdische Gemeinde im Königreich Württemberg war. So ist die Gründung bedeutender Firmen wie Simon H. Steiner Hopfen, die Laupheimer Werkzeugfabrik und die Haarfabrik Josef Bergmann wesentlich jüdischen Bürgern zu verdanken.

Innovative Traditionsunternehmen und ein guter Branchenmix machen die Wirtschaftskraft Laupheims aus. Die Firma Rentschler zählt zu den führenden Biopharmaunternehmen und besitzt Internationalität, ebenso wie die Firma Uhlmann, Hersteller von Verpackungsmaschinen, das Käsewerk Jermi, im Maschinen- und Werkzeugbereich die Firma Kekeisen  sowie in der Kunststoffbranche die Firma Fischer Kunststoff Präzision.

Seit Jahrzehnten werden die Innenteile des Airbus durch die Diehl Aircabin GmbH (ehemals Airbus Deutschland GmbH) hergestellt. Vor Ort ansässig ist die deutsche Niederlassung des Aerosol-Abfüllers und Verpackungsspezialisten Colep. Die Pistenbullys der Firma Kässbohrer tragen ebenso den Namen der Stadt in die Welt. Einen guten Namen besitzen darüber hinaus die Holzspielwarenfabrik Nic, die Fa. Rayher Hobby GmbH, die Lischma Betonwerke ebenso wie das Bauunternehmen Schwall und  die Fa. Hamann-Motorsport.

Die breite Streuung, dazu ein gutes Angebot von leistungsfähigen Dienstleistern sowie engagierten und innovativen Handwerkern, macht Laupheim zu einer Stadt mit mehr als 10.000 Arbeitsplätzen - davon allein über 1.000 auf dem Bundeswehrflugplatz Laupheim. Das gute Miteinander von Wirtschaft, Gemeinderat und Verwaltung, das schnelle Reagieren auf Entwicklungen im wirtschaftlichen, gewerblichen, baurechtlichen und im liegenschaftlichen Bereich machen den guten Ruf des Wirtschaftsstandortes Laupheim aus. Immer mehr spielen neben preiswertem Baugrund die so genannten weichen Standortfaktoren für die Betriebe und ihre Belegschaften eine Rolle. Hier kann Laupheim u. a. mit seinem regen kulturellen Angebot punkten.Laupheim - eine Stadt zum Arbeiten, Wohnen und Wohlfühlen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

 

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

 

Wie können Fördermittel beantragt werden?

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Aufnahme in das ELR.

Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Unterlagen (Anträge, konkrete Planunterlagen, Kostenschätzung usw.) zu den Projekten in 6-facher Ausfertigung und digital rechtzeitig bei der Stadt Laupheim vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden sie sich bitte für

um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung umgesetzt und davor nicht begonnen wurden.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Eine internationale Verflechtung und Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die Projektauswahl findet halbjährlich zum 28. Februar und 31. August statt.

Die vollständig ausgefüllten Aufnahmeanträge sollten bis jeweils 4 Wochen vorher (31. Januar bzw. 31. Juli)  bei der Stadtverwaltung vorliegen.

 

Ansprechpartnerin bei der Stadt Laupheim:

Frau Barbara Klause, Wirtschaftsförderin, Tel. 07392 -704156,
E-Mail: barbara.klause(@)laupheim.de

 

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de

 

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/

Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach

Seit 2021 ist die Stadt Laupheim Mitglied im Verein Digitalisierungsregion Ulm | Alb-Donau | Biberach e.V., der Anlaufstelle für Digitalisierungsfragen von Unternehmen in der Region. Mitglieder sind die IHK Ulm, der Alb-Donau-Kreis, der Landkreis Biberach und der Stadtkreis Ulm sowie die Städte Biberach, Ehingen, Riedlingen und Laupheim. Der Verein betreibt das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach mit Standorten in Ulm, Ehingen, Riedlingen und Biberach. Neue Anlaufstelle für Digitalisierungsfragen ist seit 2021 Laupheim.

Früh nach seiner Amtseinführung hat Oberbürgermeister Gerold Rechle den Kontakt zur IHK Ulm und zum Landkreis Biberach gesucht, um mit Laupheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Verein Digitalisierungsregion Ulm | Alb-Donau | Biberach e.V. beitreten zu können. Es war schnell klar, dass der Standort in Laupheim bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Laupheim verortet wird. Damit fließen die Mitgliedsbeiträge hier nicht in den Unterhalt von Räumen, sondern in direkte und meist kostenfreie Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Selbstständige, auf ihrem Weg in die Digitalisierung. Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Chancen und Risiken der Digitalisierung – oder auch ganz konkrete Fachthemen – werden von dem Expertenteam rund um Alexander Nikolaus, Leiter des DZ, dann auch in Laupheim angeboten. 

Ein weiterer großer Vorteil ist die Möglichkeit, digitale Technik ausprobieren zu können, ohne diese erst kaufen zu müssen. Mobile Geräte können bei Workshops oder Informationsveranstaltungen in den Betrieben zum Einsatz kommen und getestet werden. Hemmnisse und Ängste sollen durch direktes Erleben abgebaut werden.

Die Beratungen erstrecken sich auch auf die Erarbeitung von neuen Geschäftsmodellen mit digitalen Anwendungen für interne Prozesse oder im Produktionsbereich. 

Finanziert wird das Digitalisierungszentrum durch seine Mitglieder und Fördermittel von fast einer Millionen Euro durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnbau Baden-Württemberg. Mit der Gründung des e.V. im Jahr 2019 wurde der Betrieb des Digitalisierungszentrums bis mindestens 2024 abgesichert.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.digitalisierungszentrum-uab.de oder bei der Wirtschaftsförderin Barbara Klause

Ansprechpartnerin Wirtschaftsförderung

Frau Barbara Klause

Telefonnummer: 07392-704156

barbara.klause(@)laupheim.de

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