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Ankauf und Verkauf von Grundstücken
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Liegenschaftsamtes liegt im An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken für den Gemeinbedarf und zur Umsetzung städtebaulicher Ziele. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen von Kauf- und Tauschverträgen.
Ankauf von Grundstücken
Das Liegenschaftsamt erwirbt Grundstücke, die die Stadt Laupheim zur Realisierung ihrer Planungen benötigt (z. B. Grundstücke für Straßenbaumaßnahmen, Errichtung von Schulen, Kindergärten und Erholungsflächen usw.) oder auch Grundstücke, die später als Wohn- und Gewerbestandorte ausgewiesen und somit auch wieder verkauft werden sollen.
Die Stadt Laupheim ist stetig auf der Suche nach landwirtschaftlichen Grundstücken, die bei Verhandlungen mit Landwirten als Tauschflächen eingesetzt werden können oder zur Neuerschließung von Bau- und Gewerbegebieten, Straßenmaßnahmen usw. nötig sind.
Auch für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden stets Grundstücke benötigt, die für eine ökologische Aufwertung geeignet sind.
Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften - wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot!
Verkauf von Grundstücken
Die Förderung von Wirtschaft und Wohnungsbau sind wichtige Ziele der Stadtpolitik, zu deren Erreichung die Stadt Laupheim auch Grundstücke für Wohnungsbau und Gewerbe zur Verfügung stellt.
Nach dem Ausbau von Straßen, Wegen, öffentlichen Grünflächen usw. verbleiben immer wieder Restflächen / Arrondierungsflächen, die wieder verkauft werden können.
Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Frauund Frau und Frau Manuela Karremann
Start des Bewerbungsverfahrens für sieben Einfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Grüner Weg - Schalmenweg“ in Obersulmetingen
Wir freuen uns, dass die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Grüner Weg - Schalmenweg“ abgeschlossen sind.
Der Gemeinderat hat entschieden, die sieben Einfamilienhausbauplätze in diesem Gebiet per Losentscheid zu vergeben.
Das Bewerbungsverfahren kann nun gestartet werden!
Die Bewerbungsfrist beginnt am 27.06.2023 und endet am 24.07.2023 um 12:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
- Bewerbungsbogen zur Teilnahme am Losverfahren (PDF-Datei)
- Lageplan über die zum Verkauf stehenden Bauplätze (PDF-Datei)
(mit Bauplatzbezeichnung und Angabe der Bauplatzgröße) - Zulassungsvoraussetzungen (PDF-Datei) (Anlage 1)
- Ablaufplan Losverfahren (PDF-Datei) (Anlage 2)
- Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (PDF-Datei) (Anlage 3)
Weitere Informationen zum Bebauungsplan "Grüner Weg - Schalmenweg" (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.
Start des Bieterverfahrens für acht Mehrfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Am Mäuerle“ in Laupheim
Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Am Mäuerle“ sind abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat entschieden, acht städtischen Mehrfamilienhausbauplätze in diesem Gebiet gegen Höchstgebot zu vergeben.
Das Bieterverfahren kann nun gestartet werden!
Die Teilnahmefrist beginnt am 26.01.2023 und endet am 13.03.2023. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Die Teilnahmeunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
- Teilnahmebogen zum Bieterverfahren (PDF-Datei)
- Gebotsformular (PDF-Datei)
- Lageplan über die städtischen Mehrfamilienhausbauplätze (PDF-Datei)
(mit Bauplatzbezeichnung und Angabe der Bauplatzgröße) - Verfahrensbeschreibung und Teilnahmevoraussetzungen (Anlage 1) (PDF-Datei)
- Ablaufplan Bieterverfahren (Anlage 2) (PDF-Datei)
- Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (Anlage 3) (PDF-Datei)
- Informationen zur Versorgung des Baugebiets mit Kalter Nahwärme inkl. Kontaktdaten des Versorgers (PDF-Datei)
Weitere Informationen zum Bebauungsplan (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Teilnahmeunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.
Start des Bewerbungsverfahrens für sechs Einfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Am Mäuerle“ in Laupheim
Wir freuen uns, dass ein langwieriges Projekt erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Am Mäuerle“ sind auf der Zielgeraden.
Der Gemeinderat hat entschieden, die sechs städtischen Einfamilienhausbauplätze in diesem Gebiet per Losentscheid zu vergeben.
Das Bewerbungsverfahren kann nun gestartet werden!
Die Bewerbungsfrist beginnt am 23.05.2022 und endet am 24.06.2022. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
- Bewerbungsbogen zur Teilnahme am Losverfahren (PDF-Datei)
- Lageplan über die städtischen Einfamilienhausbauplätze (PDF-Datei)
(mit Bauplatzbezeichnung und Angabe der Bauplatzgröße) - Zulassungsvoraussetzungen (PDF-Datei) (Anlage 1)
- Ablaufplan Losverfahren (PDF-Datei) (Anlage 2)
- Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (PDF-Datei) (Anlage 3)
- Informationen zur Versorgung des Baugebiets mit kalter Nahwärme inkl. Kontaktdaten des Versorgers (PDF-Datei)
Weitere Informationen zum Bebauungsplan "Am Mäuerle Änderung 1" (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.
Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins:
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die Berechnung ist immer individuell.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
- Sie sind ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis die mindestens 1 Jahr gültig ist
Weiter Auskünfte hierzu erhalten Sie bei:
Frau