Laupheim (Druckversion)

Öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirates

Datum 16.07.2020
Uhrzeit 14:30 Uhr
Veranstaltungsort: Anschrift Großer Sitzungssaal des Rathauses
Am Donnerstag, 16. Juli tagt der Gestaltungsbeirat um 14.30 Uhr im Großen Sitzungssaal im Rathaus in Laupheim. Der Gestaltungsbeirat befasst sich hierbei mit folgenden Themen: Judenberg 2 Das Gebäude Judenberg 2 soll saniert werden. Nach einem Architektenwettbewerb wird der Siegerentwurf im Gestaltungsbeirat besprochen. Adolf-Gröber-Straße 3 Der Eigentümer möchte das Grundstück besser ausnutzen und sieht einen Abbruch und Neubebauung mit einem Einfamilienhaus vor. Adolf-Gröber-Straße 1 Das benachbarte Grundstück soll ebenfalls überplant werden. Auch hier soll eine Nachverdichtung stattfinden. Geplant wird ein Wohngebäude mit drei Wohneinheiten. Rabenstraße 65/1 und Parkweg 3/2 Durch den Abbruch der Gebäude Rabenstraße 65/1 und Parkweg 3/2 soll Platz für ein Neubauprojekt mit Tiefgarage entstehen. In einem weiteren Bauabschnitt kann auch das Gebäude Rabenstraße 65 ersetzt werden.   Auf Grund der aktuellen Corona-Bestimmungen wird die Zahl der Besucher auf 13 Personen beschränkt, um eine schriftliche bzw. telefonische (07392 704 -142) oder elektronische (margarete.glass@laupheim.de) Voranmeldung bei der Stadtverwaltung (Anmeldeschluss: 15.07.2020, 15.00 Uhr) wird gebeten. Bitte geben Sie bei der Voranmeldung den vollständigen Namen, die Anschrift und eine Telefonnummer an. Bürgerinnen und Bürger die einer Risikogruppe angehören werden gebeten, von einer Teilnahme an der Sitzung abzusehen. Zudem behält sich die Stadt vor, Personen, die entsprechende Krankheitssymptome aufweisen, nicht zu empfangen. Sollten mehr als 13 Anmeldungen eingehen, wird das Los entscheiden. Eine Liste der anwesenden Zuhörer wird für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Im Falle einer Corona-Infektion wird die Dokumentation dem Gesundheitsamt ausgehändigt. Die üblichen, gesetzlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen sind einzuhalten (beim Betreten der Räumlichkeiten ist eine Bedeckung des Mundes und der Nase zu tragen und die Mindestabstände sind zu berücksichtigen).
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