Laupheim (Druckversion)

Kommunale Gleichstellungsbeaufragte

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten bezieht sich immer auf die grundgesetzlich verbürgte Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bestätigt wurde diese Arbeit ausdrücklich durch die Ergänzung des Grundgesetzartikels im Jahr 1994. Hier wird deutlich, dass Frauen und Mädchen eine aktive Lobby brauchen, damit das Grundrecht auf Gleichberechtigung Wirklichkeit wird.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Verwaltung darin, die Durchsetzung der Gleichberechtigung zu beschleunigen. Die Chancengleichheit soll als Leitprinzip des Verwaltungshandelns mit geeigneten Methoden umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Verwirklichung der folgenden Grundsätze für Frauen und Männer: 

  • Gleiche Mitwirkung an öffentlichen Entscheidungsprozessen
  • gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
  • eigenständige Existenzsicherung
  • gleiche Bezahlung

Dazu gehört u. A. die

  • berufliche Förderung von Frauen
  • Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
  • deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie bisher kaum vertreten sind
  • bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
  • Abbau von stigmatisierenden Geschlechterklischees
  • Hinwirken auf Gewaltfreiheit im Geschlechterverhältnis sowie die
  • Beseitigung bestehender Benachteiligungen

Die geschlechterspezifische Ausrichtung der Chancengleichheit wird zunehmend um das Ziel der Vielfalt (Diversity) erweitert. Alle sollen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben oder sexueller Orientierung, gleiche Chancen haben.

Familienarbeit geht alle an

Betriebliche Kinderbetreuung, Teilzeitmodelle, flexible Arbeitsorte und -zeiten, familiengerechte Abläufe in der Arbeitsorganisation, Kontakthalte- sowie Wiedereinstiegsprogramme für Beschäftigte in der Eltern- oder Pflegezeit sind keine Seltenheit mehr. Insgesamt geht es nicht nur darum, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen zu verbessern und ihren Anteil in den Führungsebenen zu erhöhen. Auch Männer sollen – und wollen – sich verstärkt den Herausforderungen der Familien- und Pflegearbeit stellen und diese in ihre Lebensplanung einbeziehen. Für Alleinerziehende stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern ein massives Problem dar, was sich auch in der finanziellen Situation der Ein-Eltern-Familien niederschlägt. Studieren mit Kind ist ein großes Thema, verbunden mit vielen Schwierigkeiten, vor allem auch wieder für Alleinerziehende, die in der Mehrzahl Frauen sind.

Frei leben ohne Gewalt

Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Gesichter: Sie äußert sich als körperliche, psychische, sexualisierte, ökonomische Gewalt. Körperliche Misshandlung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Drohung, Demütigung, Erniedrigung, Beherrschung und Kontrolle beschreiben nur einen kleinen Teil der Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen.

Häusliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. An jenem Ort, der Schutz und Geborgenheit bieten sollte, ist jede vierte Frau der Gewalt durch Ehemänner, Lebenspartner oder andere Familienangehörige ausgesetzt.

Vor mehr als 30 Jahren, entstanden Frauen- und Mädchenhäuser, Notrufe, Frauenberatungsstellen und Fachberatungsstellen gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen und Jungen. Bei häuslicher Gewalt sind neben den Frauen oft auch deren Kinder die Leidtragenden, als Opfer von Misshandlungen oder durch das Miterleben der Gewalt gegen die Mutter. Kinder sind daher in das Hilfesystem mit einzubeziehen.

Gesundheit! Weiblich und männlich.

Eine geschlechtersensible Betrachtung spezifischer Lebenslagen, Lebensstile und Gesundheitsprobleme erfordert eine geschlechtsspezifische Gesundheitsförderung. Gerade bei Herzproblemen, Depressionen, Knochenschwund und vielen anderen Krankheitsbildern spielt das Geschlecht eine wesentlich größere Rolle als bisher angenommen. Krankheitssymptome unterscheiden sich bei Mann und Frau, Erkrankungen nehmen einen anderen Verlauf.

Die Stadt Laupheim setzt sich ein, sämtliche Belange zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Laupheim: Frau Erna Fischbach

Mobil: Telefonnummer: 0162 2790722, Tel. Telefonnummer: 07392 704-152, E-Mail: erna.fischbach(@)laupheim.de

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