Laupheim (Druckversion)
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 20.12.2019

Sicher feiern mit dem Partypass

Der Partypass - ein Erfolgsmodell des Jugendschutzes

Der PartyPass ist ein Instrument zur Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen. Erfunden wurde er von Jugendlichen aus dem Landkreis Biberach. Mit aktuell mehr als 500.000 Downloads kann von einem Erfolgsmodell gesprochen werden. Der PartyPass wird bei nahezu jeder öffentlichen Veranstaltung im Landkreis Biberach und in vielen angrenzenden Landkreisen, an der Jugendliche teilnehmen, eingesetzt.

Seit der Änderung des Personalausweisgesetzes Art. 1 Abs. 1 im Jahr 2010 und der Aufnahme des Passus „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in  sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben“ ist es Veranstaltern von öffentlichen Festen nicht mehr gestattet, die Personalausweise von jugendlichen Festbesuchern zu Beginn der Veranstaltung einzusammeln und sie nach der Veranstaltung wieder auszugeben. Dennoch müssen Veranstalter die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz einhalten. Eine gängige Praxis ist der Einsatz des PartyPasses. Mit dem PartyPass kann jeder Veranstalter am Eingang bereits festlegen und prüfen, wer an der Veranstaltung teilnehmen darf und wann jugendliche Besucher die Veranstaltung wieder verlassen müssen. Heruntergeladen werden kann der PartyPass unter www.partypass.de.

Auskünfte für Veranstalter zum Umgang mit den PartyPass erteilt die kommunale Suchtbeauftragte des Landkreises Biberach, Heike Küfer, unter Telefon 07351 52-6326 oder per E-Mail an heike.kuefer@biberach.de .

Den PartyPass gibt es inzwischen auch als App. Die App wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg betrieben und kann unter www.partypass-app.de heruntergeladen werden.

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