Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Ermittlungen aus.
Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.
Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Strafanzeige bieten die Broschüre "Opferschutz" und das Merkblatt "Rechte von Verletzten". Diese können Sie im Internet herunterladen oder bei jeder Polizeidienststelle kostenfrei bekommen.
jede Polizeidienststelle
Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn
Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.
Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:
Achtung: Der Weg über die Internetwache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden. Eine Anleitung finden Sie hier.
Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:
Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
keine
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.12.2018 freigegeben.