Kontakt
Leiter Amt für Stadtentwicklung
Leiter Amt für Stadtentwicklung
Thomas Echtle
Leiter Amt für Stadtentwicklung
Telefonnummer: 07392 704-255
thomas.echtle(@)laupheim.de
Stadtplanung
Stadtplanung
Daniel Dobner
stellv. Amtsleiter / Sachgebietsleiter
Telefonnummer: 07392 704-159
daniel.dobner(@)laupheim.de
Ralf Beer
Bauleitplanung / Stadtentwicklung
Telefonnummer: 07392 704-267
ralf.beer(@)laupheim.de
Bernd Maier
Vermessung / Grundbucheinsichtstelle
Telefonnummer: 07392 704-265
bernd.maier(@)laupheim.de
Natascha Stallbaumer
Planzeichnungen / Gis
Telefonnummer: 07392 704-279
natascha.stallbaumer(@)laupheim.de
Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
Flächennutzungsplan 2015 (rechtskräftig)
Flächennutzungsplan 2015 (rechtskräftig)
Der Flächennutzungsplan stellt die künftige städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt flächendeckend dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde 2006 wirksam. Der Planentwurf zur ersten 1. Änderung sieht neben einigen kleineren Korrekturen, Arrondierungen, Berichtigungen und nachrichtlichen Übernahmen auch eine begrenzte Anzahl neuer Baugebiete - teilweise im Flächentausch vor.
Die Aufstellung ist an ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gebunden, das in mehreren Schritten abläuft. Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 mit einem Erläuterungsbericht. Integraler Bestandteil ist weiterhin der Landschaftsplan, mit eigenem Kartenwerk und eigenem Erläuterungsbericht, dessen wesentliche Aussagen ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan gefunden haben. Da sich die Äderung nur auf begrenzte räumliche Bereiche erstreckt, beziehen sich die jeweiligen Begründungen auch nur darauf.
Mittlerweile ist auch für den Flächennutzungsplan eine (strategische) Umweltprüfung obligatorisch, allerdings ohne die Untersuchungstiefe, die bei der verbindlichen Bauleitplanung gefordert ist. Der FNP aus dem Jahr 2006 wurde noch ohne Umweltprüfung aufgestellt. Die jetzt vorzunehmenden Änderungen müssen jedoch einer Umweltprüfung unterzogen werden.
Der Flächennutzungsplan zeigt bebaute und unbebaute Flächen, sowie sonstige Nutzungen, die für die weitere Entwicklung von Bedeutung sind. Die bebauten bzw. künftig zu bebauenden Flächen werden unterteilt in die Kategorien Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen. Die unbebauten Flächen werden dargestellt als Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald sowie Flächen für naturschutzrechtliche Maßnahmen. In den Flächennutzungsplan werden außerdem Planungen und Nutzungsregelungen verschiedener Fachbehörden nachrichtlich übernommen.
Der Flächennutzungsplan ist für die Bürger nicht unmittelbar rechtswirksam. Er bindet jedoch die Stadt und andere öffentliche Planungsträger bei Vorhaben und Fachplanungen. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für rechtlich verbindliche Bebauungspläne.
Erläuterungsbericht
Gesamt PDF-Dokument2,34 MB29.01.2026
Inhalt PDF-Dokument162,17 KB29.01.2026
Einleiltung PDF-Dokument137,69 KB29.01.2026
Verwaltungsgemeinschaft (VG) PDF-Dokument738,13 KB29.01.2026
Laupheim PDF-Dokument1,04 MB29.01.2026
Achstetten PDF-Dokument271,86 KB29.01.2026
Burgrieden PDF-Dokument239,67 KB29.01.2026
Flächennutzungsplan-Teiländerungen (rechtskräftig)
Flächennutzungsplan-Teiländerungen (rechtskräftig)
Teiländerung 1 "GE Laupheim-Ost II" in Laupheim-Baustetten
Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 1/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 1 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 2 "Krautgärten III" in Achstetten
Genehmigungsdatum: 23.02.2022 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 2/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument259,93 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 2 Gesamt PDF-Dokument24,2 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 3 "Brückle" in Achstetten-Oberholzheim
Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 3/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 3 Gesamt PDF-Dokument23,6 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 4 "Riedweg - Erweiterung" in Achstetten
Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 4/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 4 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 5 "Lehen - Erweiterung" in Achstetten-Oberholzheim
Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 5/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 5 Gesamt PDF-Dokument23,4 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 6 "Im Katzenwinkel" in Achstetten
Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 6/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 6 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 7 "Gassenberg Ost" in Burgrieden-Hochstetten
Genehmigungsdatum: 23.02.2022 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 7/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument259,93 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 7 Gesamt PDF-Dokument24,4 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 8 "SO Feuerwehr" in Mietingen-Baltringen
Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 8/ Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022
FNP-Teiländerung 8 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022
Teiländerung 9 "Gesundheitszentrum" in Mietingen
Genehmigungsdatum: 29.02.2024 (AZ: RPT0210-2511-20/3/9 - Genehmigung)
Öffentliche Bekanntmachung 12./13.12.2024 PDF-Dokument260,85 KB12.12.2024
FNP-Teiländerung 9 Gesamt PDF-Dokument7,86 MB12.12.2024
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument521,14 KB12.12.2024
Teiländerung 10 "Tankstelle Achstetten" in Achstetten
Genehmigungsdatum: 05.02.2026 (AZ: RPT0210-2511-20/4)
Öffentliche Bekanntmachung PDF-Dokument550,55 KB05.03.2026
FNP-Teiländerung 10 Gesamt PDF-Dokument11,4 MB05.03.2026
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument288,10 KB05.03.2026
Teiländerung 13"Solarpark Burgrieden-Bühl" in Burgrieden-Bühl
Genehmigungsdatum: 05.02.2026 (AZ: RPT0210-2511-20/7)
Öffentliche Bekanntmachung PDF-Dokument550,55 KB05.03.2026
Flächennutzungsplan im Verfahren
Flächennutzungsplan im Verfahren
Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
Bebauungspläne (rechtskräftig)
Bebauungspläne (rechtskräftig)
Aktuelle Bebauungspläne finden Sie unter
Bebauungspläne im Verfahren
Bebauungspläne im Verfahren
Werbesatzungen
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Bihlafingen
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Bihlafingen
Aufstellungsbeschluss: 27.06.2011
frühzeitige Betreiligung der Öffentlichkeit: 11.08.2011 - 09.09.2011
Öffentliche Auslegung: 02.04.2012 - 02.05.2012
Satzungsbeschluss: 21.05.2012
rechtskräftig: 02.06.2012
Die Satzung regelt Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in wesentlichen Teilen von Bihlafingen.
Unterlagen:
Übersichtsplan PDF-Dokument1,11 MB24.03.2026
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Laupheim
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Laupheim
Aufstellungsbeschluss: 08.11.2010
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 12.05.2011 - 27.05.2011
öffentliche Auslegung: 08.09.2011 - 16.09.2011
Satzungsbeschluss 24.10.11
rechtskräftig 29.10.11
Die Satzung regelt Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in der Innenstadt und in Gewerbegebieten.
Unterlagen:
Übersichtsplan PDF-Dokument443,89 KB24.03.2026
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Obersulmetingen
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Obersulmetingen
Aufstellungsbeschluss: 04.05.2009
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 28.05.2009 - 05.06.2009
öffentliche Auslegung: 12.10.2009 - 12.11.2009
Satzungsbeschluss: 21.12.2009
rechtskräftig: 06.02.2010
Die Satzung regelt Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in wesentlichen Teilen von Obersulmetingen.
Unterlagen:
Übersichtsplan PDF-Dokument3,69 MB24.03.2026
Umwelt
Landschaftsplan (rechtskräftig)
Landschaftsplan (rechtskräftig)
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einer Gemeinde dastellt und begründet. Natur und Landschaft sollen so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer erhalten bleiben und somit auch für die nachfolgenden Generationen gesichert sind.
Zu den untersuchten Bereichen zählen:
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft,
- die biologische Vielfalt,
- der Boden,
- das Grund- und Oberflächenwasser,
- Luft und Klima
Der Landschaftsplan beinhaltet Aussagen über den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft einschließlich sich ergebender Konflikte die Erfordernisse und Maßnahmen
Der Landschaftsplan dient insbesondere
- zur Vorbereitung und Ergänzung der Bauleitplanung,
- zur Vorbereitung von Maßnahmen zum Schutz besonders wertvoller Landschaftsbestandteile,
- zur Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen.
Der Landschaftsplan ist selbst nicht rechtsverbindlich, sondern stellt den landschaftsökologischen und landschaftspflegerischen Beitrag zum Flächennutzungsplan dar. Seine wesentlichen Ausssagen haben daher auch in diesen Eingang gefunden und erhalten dadurch Verbindlichkeit. Sie sind dann bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und anderen Planungen zu berücksichtigen. Bei Beurteilungen und Entscheidungen, die im Rahmen der gemeindlichen Planung und Umsetzung getroffen werden, bietet der Landschaftsplan fachliche Orientierung und Anleitung zum Handeln. Die Darstellungen sind erst verbindlich, wenn sie in andere Planungen (insbes. in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne) übernommen werden.
Der Landschaftsplan stellt in Text und Karten dar:
- den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen (Bestand)
- den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft (Ziel)
- und die dafür erforderlichen Maßnahmen (Umsetzungsvorschläge).
Die Verfahrensschritte entsprechen denen eines Flächennutzungsplans:
- Aufstellungsbeschluss
- frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung)
- öffentliche Auslegung (nach nochmaliger Planänderung bzw. -verfeinerung und Beratung in den Gremien)
- Beschluss des Landschaftsplans und anschließende Genehmigung durch die höheren Verwaltungsbehörde
Da Flächennutzungsplan und Landschaftsplan im Verfahren parallel laufen, werden bei den einzelnen Verfahrensschritten die beiden Planungen in der Regel zusammen behandelt.
Erläuterungsbericht PDF-Dokument972,40 KB30.01.2026
Suchräume für Ausgleichsflächen PDF-Dokument4,75 MB30.01.2026
Biotopverbundplanung in Laupheim
Biotopverbundplanung in Laupheim
Um der Zerschneidung der Landschaft entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das Ziel formuliert, bis 2030 mindestens 15 % der Offenlandfläche im Biotopverbund auszuweisen. Der Biotopverbund soll dazu beitragen, dass ein genetischer Austausch verschiedener Arten stattfinden kann. Hierzu sollen Achsen und Trittsteine ausgewiesen werden, die das Wandern - insbesondere immobiler Arten - ermöglichen.
Im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde zur Biotopverbundplanung in Laupheim wurden durch das Büro Zeeb & Partner aus Ulm die Planenwürfe vorgestellt. Diese finden Sie hier zur Ansicht:
Präsentation PDF-Dokument3,91 MB02.07.2024
Verbundachsen - trockene Standorte PDF-Dokument13,6 MB02.07.2024
Trittsteine - trockene Standorte PDF-Dokument15,79 KB02.07.2024
Verbundachsen - mittlere Standorte PDF-Dokument13,7 MB02.07.2024
Trittsteine - mittlere Standorte PDF-Dokument18,15 KB02.07.2024
Verbundachsen - feuchte Standorte PDF-Dokument14,3 MB02.07.2024
Trittsteine - feuchte Standorte PDF-Dokument22,02 KB02.07.2024
Sie haben Ideen oder Anregungen zur Planung? Lassen Sie uns Ihre Stellungnahme gerne bis zum 20.07.2024 an stadtplanung(@)laupheim.de zukommen. Die Planunterlagen hängen in dieser Zeit auch im Rathaus (Marktplatz 1, 88471 Laupheim) im 3. OG an Stellwänden im Treppenhaus aus.
Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung
Grundlage der Lärmaktionspläne sind die Ergebnisse der in einem 5-Jahres-Turnus durchgeführten Umgebungslärmkartierung an den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen des Landes Baden-Württemberg. Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten von früher vergleichbar. Vielerorts, so auch in Laupheim, werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.
Die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde am 28.04.2025 vom Gemeinderat beschlossen. Der Abschlussbericht kann hier eingesehen werden:
Bericht PDF-Dokument515,81 KB15.05.2025
Anlagen 1 - Verkehrsbelastung PDF-Dokument743,02 KB15.05.2025
Anlagen 2.1 - 3.10 - Lärmkartierung PDF-Dokument37,7 MB15.05.2025
Anlagen 4.1 - 4.10 - Hotspots PDF-Dokument6,14 MB15.05.2025
Anlagen 5.1 - 5.10 - Gebäudelärmkarten PDF-Dokument5,71 MB15.05.2025
Anlagen 6.1 - 6.5 - Maßnahmen PDF-Dokument804,54 KB15.05.2025
Geruchsimmissionsprognose Baustetten
Geruchsimmissionsprognose Baustetten
Für den Ortsteil Baustetten hat das Büro Lücking & Härtel GmbH im Auftrag der Stadt Laupheim eine Geruchsimmissionsprognose erstellt. Diese nimmt die Geruchsbelastung im gesamten Ortsteil in den Blick. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Gutachten dargestellt.
Geruchsimmissionsprognose vom 04.07.2023 PDF-Dokument9,52 MB18.01.2024
Stadtsanierung
Sanierungsgebiet "Innenstadt III"
Sanierungsgebiet "Innenstadt III"
Mit Verkündung des Städtebauförderungsprogramms für das Programmjahr 2026 wurde die Stadt Laupheim im Februar mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt III“ erneut in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen.
Aufgrund der Ergebnisse der im Jahr 2025 erarbeiteten städtebaulichen Konzepte „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ (GEK) und „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) wurde für den Bereich „Innenstadt III“ der Lageplan des geplanten, zukünftigen Sanierungsgebiets „Innenstadt III“ ermittelt. Es werden jetzt die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt.
Veröffentlichung PDF-Dokument161,62 KB31.03.2026 PDF-Dokument159,79 KB02.04.2026
altes Sanierungsgebiet "Judenberg/Innenstadt II"
altes Sanierungsgebiet "Judenberg/Innenstadt II"
Der Bewilligungszeitraum für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Judenberg / Innenstadt II“ in Laupheim ist zum 30.04.2025 ausgelaufen. Damit ist die Maßnahme im Hinblick auf die Förderung abgeschlossen.
Die Sanierungsmaßnahme ist mit Ausnahme der geplanten Maßnahmen auf den Grundstücken „Ulmer Straße 2 / Mittelstraße 56“ abgeschlossen.
Die Sanierungsziele wurden erreicht. Damit liegen die Voraussetzungen für die Teilaufhebung der Satzung vor.
Stadtentwicklung
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens Freitag, 11. September 2026 (digital und 1-fach in Papierform ) bei der Stadt vorliegen. Um alle zwingend benötigten Unterlagen und Informationen zusammentragen und die Formalitäten richtig ausfüllen zu können, wäre ein möglichst frühzeitige Meldung bei den entsprechenden Ansprechpartnerinnen der Stadt sehr hilfreich. Bedenken Sie, dass über den Sommer Urlaubszeit und Handwerkerferien sind. Damit werden die zwingend benötigten Kostenvoranschläge und Planungsunterlagen immer schwieriger rechtzeitig zu erhalten.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich frühzeitig für
- private Vorhaben an Frau Schirmer
Amt für Stadtentwicklung
Telefonnummer: 07392 - 704-158
ulrika.schirmer(@)laupheim.de
- gewerbliche Vorhaben an Frau Klause
Wirtschaftsförderin
07392 - 704-156
barbara.klause(@)laupheim.de
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Stadt Laupheim, 08.06.2026
Erneute Beteiligung: Fortschreibung des Einzelhandelskonzept
Erneute Beteiligung: Fortschreibung des Einzelhandelskonzept
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt Laupheim, welches zwischen 2019 und 2021 erstellt wurde, soll fortgeschrieben werden. Hierzu wurde das Büro Stadt+Handel mit der Überprüfung und Überarbeitung des Konzepts beauftragt.
Nachdem die Ergebnisse der ersten Beteiligungsrunde gesichtet und vom Gemeinderat in der Sitzung vom 27.04.2026 abgewogen wurden, musste der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts angepasst werden. Daher findet eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den geänderten Inhalten (farblich markiert) statt.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 20.07.2026 bis zum 04.08.2026 zum Entwurf des Einzelhandelskonzepts äußern. Anschließend werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und für die Beschlussfassung im Gemeinderat vorbereitet.
Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts PDF-Dokument22,0 MB15.07.2026
Einzelhandelskonzept
Einzelhandelskonzept
Im Jahr 2019 hat die Stadt Laupheim das Fachgutachterbüro Stadt+Handel aus Karlsruhe mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts beauftragt. Ziel des Konzeptes ist es, die Innenstadt von Laupheim vor schädlichen Ansiedlungen im Bereich des Einzelhandels zu schützen. Hierfür wurden Ansiedlungsleitsätze erarbeitet, eine Sortimentsliste für Laupheim definiert und Musterfestsetzungen für die Bauleitplanung formuliert.
In zwei Arbeitskreissitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, des Treffpunkt Laupheims sowie der IHK und dem Regionalverband Donau-Iller wurde das Konzept immer wieder rückgekoppelt. Ende 2020 hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit Stellung zum Konzept zu nehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet, sodass am 01.03.2021 im Gemeinderat der Beschluss über das Einzelhandelskonzept gefasst werden konnte. Das Einzelhandelskonzept gilt seither als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und findet insbesondere bei der Abwägung besondere Berücksichtigung.
Einzelhandelskonzept vom 02.03.2021 PDF-Dokument7,58 MB02.03.2021
Globale Nachhaltige Komune
Globale Nachhaltige Komune
Die Stadt Laupheim ist eine von 10 Modellkommunen im Projekt „Global Nachhaltige Kommune“ in Baden-Württemberg. Das Projekt der Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist darauf ausgerichtet, Themen der Nachhaltigkeit und kommunaler Entwicklungspolitik in den Modellkommunen zu verankern.
Die Nachhaltigkeitsstrategie für Laupheim kann eingesehen werden:
Quartiersentwicklung Judenäcker
Quartiersentwicklung Judenäcker
Die Stadt Laupheim wird mit dem Projekt „Quartiersentwicklung Judenäcker“ im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Projektes ist es, Entwicklungsperspektiven für das zentral gelegene Stadtquartier aufzuzeigen, welche später als Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplans dienen sollen. Höchste Priorität kommt dabei der Erhaltung des einzigartigen Quartiercharakters bei gleichzeitiger Ermöglichung von An- und Umbauten an Gebäuden sowie der besseren Ausnutzung der Grundstücke zu.
Das Konzept wurde in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 27.06.2022 beschlossen.
Stadtentwicklungsplanung - Laupheim 2020
Stadtentwicklungsplanung - Laupheim 2020
Ergebnisse der Gemeinderatsklausur vom 08.04.2013 PDF-Dokument413,36 KB15.09.2015
Dokumentation der Zukunftskonferenz II am 14. und 15.09.2012 PDF-Dokument3,82 MB15.09.2015
Dokumentation der Zukunftskonferenz I am 29. und 30. Juni 2012 PDF-Dokument1,24 MB15.09.2015
STEP 2020-Handbuch mit allen Zielen, Projekten und Maßnahmen PDF-Dokument1,12 MB15.09.2015
Verkehrsplanung
E-Mobilitätskonzept
E-Mobilitätskonzept
Neben der Entwicklung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen zeigt auch das durch wiederholtes Überschreiten der zulässigen Stickoxid-Grenzwerte in einigen Städten drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, dass Maßnahmen zur Minderung der negativen Umweltauswirkungen des motorisierten Verkehrs dringend geboten sind. Politik und Verwaltung in Laupheim haben die Notwendigkeit erkannt, verstärkt Maßnahmen zur umwelt- und klimaschonenderen Abwicklung von Pkw-Verkehren zu ergreifen.
Die Zulassungszahlen von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb sind im Landkreis Biberach gegenüber denen im Land und auf Bundesebene unterdurchschnittlich und auch bundesweit noch auf niedrigem Niveau. Um die Zielsetzung der Bundesregierung in Bezug auf die Elektromobilität zu erreichen, müssten bis 2030 in Laupheim zwischen 2.500 und 3.500 E-Fahrzeuge zugelassen sein (derzeit geschätzt 170 Fahrzeuge). Durch den künftig zu erwartenden Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens im Stadtgebiet sowie bei Einpendlern mit einem zugleich auch zunehmendem Anteil an E-Fahrzeugen wird heute ein Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur als sinnvoll angesehen.
Das vorliegende E-Mobilitätskonzept soll der Stadt Laupheim Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen zur strategischen Ausrichtung bei der E-Mobilität geben. Zu diesem Zweck hat das beauftragte Büro „BERNARD Gruppe ZT GmbH“ Potentiale für eine Elektrifizierung des Verkehrs in verschiedenen Bereichen der Stadt identifiziert, eine Unternehmensbefragung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen zur ganzheitlichen Förderung der E-Mobilität entwickelt. Darüber hinaus wurden geeignete Standorte für den Ausbau und die Nachverdichtung der öffentlichen Ladeinfrastruktur ermittelt.
Auf Basis der Analyse wurden sechs Handlungsfelder definiert, innerhalb derer verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität entwickelt wurden:
A Ausbau der Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks
Umstellung auf E-Fahrzeuge, wo dies aufgrund der benötigten Wegezwecke und Distanzen möglich ist; Ausbau der internen städtischen Ladeinfrastruktur; Anschaffung zusätzlicher E-Bikes und E-Lastenräder; Testangebot von Pedelecs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
B Multimodale Elektromobilität im öffentlichen Nahverkehr
Ausbau der Bahnhöfe zu intermodalen Mobilitätstation (Bündelung des Angebots von Ladeinfrastruktur, sicheren Abstellanlagen und E-Carsharing aus weiteren Maßnahmen); Vorantreiben des Austausches von Dieselbussen durch E-Busse in Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger des ÖPNV und den Busunternehmen; Einführung eines e-BürgerBusses als Ergänzung des lokalen ÖPNV-Angebots.
C E-Carsharing, E-Bikes und E-Lastenräder
Einführung eines multistationären E-Carsharing-Angebots in Zusammenarbeit mit einem Carsharing-Anbieter; Bereitstellung von sicheren Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Bikes im Stadtgebiet; städtische Förderung bei der Anschaffung von E-Bikes und Lastenrädern.
D Elektrifizierung der Flotten von Unternehmen und Dienstleistern
Schaffung von Plattformen zum Erfahrungsaustausch; Bereitstellung von Informationen zu aktuellen Förderprogrammen für Unternehmen; Unterstützung beim Aufbau firmeneigener Ladeinfrastruktur durch Kooperationen mit relevanten Akteuren aus den Bereichen Elektrotechnik und Energie und Aufbau einer Erstberatung; Anschaffung und Bereitstellung von Elektro-Kleinwagen für Praxistests, bspw. für ambulante Pflegedienste.
E Ausbau und Förderung der Elektromobilität im öffentlichen Raum
Erweiterung und Nachverdichtung der Kfz-Ladeinfrastruktur; Erweiterung der Privilegien für E-Fahrzeuge durch Bevorrechtigung an Stellplätzen vor Ladesäulen und temporäre Befreiung von Gebühren.
F Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Steuerung
Umsetzung weiterer Bestandteile des Informations- und Kommunikationskonzepts (Ausarbeitung der Inhalte und Zielgruppen, Auswahl der Informations- und Kommunikationswege).
Das Interesse der Laupheimer Unternehmen an einer Umstellung auf alternative Antriebe ist laut Unternehmensbefragung hoch und auf Basis der Analysen bereits heute – v. a. für Pkw, Vans und Kleintransporter – sinnvoll. Von Seiten der Unternehmen ist speziell bezogen auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur Unterstützung durch die Stadt Laupheim gewünscht.
Um die Elektromobilität in den verschiedenen Handlungsfeldern zu verankern und die Potentiale der Elektromobilität zur Reduktion der Emissionen verkehrsbedingter Luftschadstoffe sowie den Beitrag zum Klimaschutz zu nutzen, ist es angeraten, die verschiedenen Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage für weitere Förderanträge und enthält daher einen Überblick über Möglichkeiten bei Förderung und Förderbeiträgen im Bereich der Elektromobilität.

