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Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Gutachterausschuss

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Gemeinsamer Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“

Der Gutachterausschuss

Durch den Zusammenschluss der Gemeinden Laupheim, Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Ochsenhausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain wurde der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gegründet.

Der Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ erstellt als unabhängiges Gremium ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert Ihrer bebauten bzw. unbebauten Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.

Geschäftsstelle:

Grundstücksmarktbericht Östlicher Landkreis Biberach

In einem Grundstücksmarktbericht werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die für Wertermittlungen erforderlichen Marktdaten veröffentlicht. Sie werden durch umfangreiche Auswertungen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Somit sorgt ein Grundstücksmarktbericht für mehr Transparenz auf dem regionalen Immobilienmarkt.

Das Inhaltsverzeichnis des aktuellen Grundstückmarktberichts gibt einen Überblick über die ermittelten Daten.

Inhaltsverzeichnis des aktuellen Grundstückmarktberichts  PDF-Dokument564,50 KB16.01.2026

Der Grundstücksmarktbericht ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Gebühr (digitale Ausgabe 20 €, gebundene Ausgabe 25 €) bestellbar.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 festgelegt. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermittelt.

Die grafische Darstellung der festgelegten Bodenrichtwerte mit deren Zonenabgrenzungen stehen im Informationssystem BORIS-BW digital zur Verfügung. Dort kann dann der Bodenrichtwert für jedes einzelne Grundstück im Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses im östlichen Landkreis Biberach mit allen wertrelevanten Informationen direkt angezeigt werden. Bitte beachten Sie die örtlichen Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten.

örtlichen Fachinformationen PDF-Dokument496,57 KB25.08.2025

Die Bodenrichtwerte der einzelnen Kommunen sind zudem in den folgenden Bodenrichtwerttabellen aufgelistet:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Bodenrichtwerten an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Kosten / Gebühren

Die Kosten richten sich nach der Satzung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“ vom 01.01.2021 und berechnen sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung. Durch die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des §2b UStG wurde die Gebührensatzung zum 01.01.2023 angepasst.“

Satzung PDF-Dokument137,27 KB24.11.2022

Formulare

In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen Antragsformulare zum Herunterladen zur Verfügung.

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens PDF-Dokument94,43 KB07.12.2023

Falls Sie ein Bodenwertgutachten bzgl. der Grundsteuer beantragen wollen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis eines niederen Werts nach LGrStG § 38 PDF-Dokument129,39 KB07.12.2023

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte mit den Zonenabgrenzungen zum Stichtag 01.01.2023 sind im Informationssystem BORIS-BW verfügbar. Bitte beachten Sie die örtlichen Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten.

örtlichen Fachinformationen PDF-Dokument433,38 KB22.12.2023

Des Weiteren sind die Bodenrichtwerte der einzelnen Kommunen sind in den folgenden Bodenrichtwerttabellen aufgelistet:

Gemeinde Achstetten - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument537,40 KB10.08.2023

Gemeinde Berkheim - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument445,06 KB29.06.2023

Gemeinde Burgrieden - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument527,89 KB10.08.2023

Gemeinde Dettingen an der Iller - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument656,96 KB10.08.2023

Gemeinde Erlenmoos - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument510,74 KB29.06.2023

Gemeinde Erolzheim - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument517,92 KB29.06.2023

Gemeinde Gutenzell-Hürbel - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument518,14 KB10.08.2023

Gemeinde Kirchberg an der Iller - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument514,25 KB29.06.2023

Gemeinde Kirchdorf an der Iller - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument526,19 KB29.06.2023

Gemeinde Mietingen - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument521,92 KB29.06.2023

Gemeinde Rot an der Rot - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument457,19 KB29.06.2023

Gemeinde Schemmerhofen - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument570,66 KB10.08.2023

Gemeinde Schwendi - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument565,70 KB27.11.2023

Gemeinde Steinhausen an der Rottum - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument519,37 KB29.06.2023

Gemeinde Tannheim - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument450,20 KB29.06.2023

Gemeinde Wain - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument520,56 KB10.08.2023

Stadt Laupheim - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument560,53 KB29.06.2023

Stadt Ochsenhausen - BRW-Liste 2023 PDF-Dokument541,60 KB29.06.2023

Bodenrichtwerte 2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt.Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle hier PDF-Dokument1,36 MB30.06.2022 einsehbar.

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ zur Verfügung gestellt:

Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für das Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses angezeigt werden. Hier erhalten Sie auch die Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt. Bei weiteren Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten befinden sich auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform, das an alle Grundstückseigentümer versendet wurde.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach wenden.

Für historische Bodenrichtwerte der Stadt Laupheim in Listen- oder Kartenform bzw. mündliche oder schriftliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

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