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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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support@readspeaker.com

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Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschlandPhone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe
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datenschutz@owl-it.de

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TIVIO Chatbot
Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
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Datenempfänger

TIVIO GmbH

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Liegenschaften

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Ankauf und Verkauf von Grundstücken

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Liegenschaftsamtes liegt im An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken für den Gemeinbedarf und zur Umsetzung städtebaulicher Ziele. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen von Kauf- und Tauschverträgen.

Ankauf von Grundstücken

Das Liegenschaftsamt erwirbt Grundstücke, die die Stadt Laupheim zur Realisierung ihrer Planungen benötigt (z. B. Grundstücke für Straßenbaumaßnahmen, Errichtung von Schulen, Kindergärten und Erholungsflächen usw.) oder auch Grundstücke, die später als Wohn- und Gewerbestandorte ausgewiesen und somit auch wieder verkauft werden sollen.

Die Stadt Laupheim ist stetig auf der Suche nach landwirtschaftlichen Grundstücken, die bei Verhandlungen mit Landwirten als Tauschflächen eingesetzt werden können oder zur Neuerschließung von Bau- und Gewerbegebieten, Straßenmaßnahmen usw. nötig sind.

Auch für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden stets Grundstücke benötigt, die für eine ökologische Aufwertung geeignet sind.

Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften - wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot!

Verkauf von Grundstücken

Die Förderung von Wirtschaft und Wohnungsbau sind wichtige Ziele der Stadtpolitik, zu deren Erreichung die Stadt Laupheim auch Grundstücke für Wohnungsbau und Gewerbe zur Verfügung stellt.

Nach dem Ausbau von Straßen, Wegen, öffentlichen Grünflächen usw. verbleiben immer wieder Restflächen / Arrondierungsflächen, die wieder verkauft werden können.

Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Frau Vera Schiffer und Frau Anja Mantz und Frau Manuela Karremann.

Start des Bewerbungsverfahrens für fünf Einfamilien-/Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Weidenweg“ in Laupheim-Baustetten

Wir freuen uns, fünf Baugrundstücke im Baugebiet „Weidenweg“ in Baustetten zum Kauf anbieten zu können.

Der Ortschaftsrat Baustetten hat entschieden, diese Bauplätze per Losentscheid zu vergeben.

Das Bewerbungsverfahren kann nun gestartet werden!

Die Bewerbungsfrist beginnt am Dienstag, 23.09.2025 und endet am Freitag, 24.10.2025 um 12:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

Bewerbungsbogen zur Teilnahme am Losverfahren PDF-Dokument222,83 KB22.09.2025

Lageplan über die zum Verkauf stehenden Bauplätze (mit Bauplatzbezeichnung und Angabe der Bauplatzgröße) PDF-Dokument1,61 MB22.09.2025

Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 1) PDF-Dokument85,75 KB22.09.2025

Ablaufplan Losverfahren (Anlage 2) PDF-Dokument86,97 KB22.09.2025

Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (Anlage 3) PDF-Dokument120,88 KB22.09.2025

Weitere Informationen zum Bebauungsplan (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.

Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei uns ein.

Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.

Weitere Themen

Hier finden Sie Informationen zu weiteren Themen im Bereich Liegenschaften:

Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.

Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins:

  • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die Berechnung ist immer individuell.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
  • Sie sind ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis die mindestens 1 Jahr gültig ist

Weiter Auskünfte hierzu erhalten Sie bei:

Frau Anja Mantz und Frau Manuela Karremann

Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein" PDF-Dokument1,01 MB21.11.2023

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