Kontakt
Liegenschaften
Liegenschaften
Vera Schiffer
Sachgebietsleitung
Telefonnummer: 07392/704-260
vera.schiffer(@)laupheim.de
Anja Mantz
Sachbearbeitung
Telefonnummer: 07392/704-259
anja.mantz(@)laupheim.de
Manuela Karremann
Sachbearbeitung
Telefonnummer: 07392/704-313
manuela.karremann(@)laupheim.de
Carolin Buck
Assistenz
Telefonnummer: 07392/704-272
carolin.buck(@)laupheim.de
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Anja Mantz
Sachbearbeitung
Telefonnummer: 07392/704-259
anja.mantz(@)laupheim.de
Manuela Karremann
Sachbearbeitung
Telefonnummer: 07392/704-313
manuela.karremann(@)laupheim.de
Ankauf und Verkauf von Grundstücken
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Liegenschaftsamtes liegt im An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken für den Gemeinbedarf und zur Umsetzung städtebaulicher Ziele. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen von Kauf- und Tauschverträgen.
Ankauf von Grundstücken
Ankauf von Grundstücken
Das Liegenschaftsamt erwirbt Grundstücke, die die Stadt Laupheim zur Realisierung ihrer Planungen benötigt (z. B. Grundstücke für Straßenbaumaßnahmen, Errichtung von Schulen, Kindergärten und Erholungsflächen usw.) oder auch Grundstücke, die später als Wohn- und Gewerbestandorte ausgewiesen und somit auch wieder verkauft werden sollen.
Die Stadt Laupheim ist stetig auf der Suche nach landwirtschaftlichen Grundstücken, die bei Verhandlungen mit Landwirten als Tauschflächen eingesetzt werden können oder zur Neuerschließung von Bau- und Gewerbegebieten, Straßenmaßnahmen usw. nötig sind.
Auch für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden stets Grundstücke benötigt, die für eine ökologische Aufwertung geeignet sind.
Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften - wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot!
Verkauf von Grundstücken
Verkauf von Grundstücken
Die Förderung von Wirtschaft und Wohnungsbau sind wichtige Ziele der Stadtpolitik, zu deren Erreichung die Stadt Laupheim auch Grundstücke für Wohnungsbau und Gewerbe zur Verfügung stellt.
Nach dem Ausbau von Straßen, Wegen, öffentlichen Grünflächen usw. verbleiben immer wieder Restflächen / Arrondierungsflächen, die wieder verkauft werden können.
Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften.
Vergabeverfahren:
Laufende Verfahren:
Start des Bewerbungsverfahrens für drei Einfamilien-/Doppelhausbauplätze in den Baugebieten „Müssenweg II“ und „Beckenkreuz III“ in Laupheim-Untersulmetingen
Start des Bewerbungsverfahrens für drei Einfamilien-/Doppelhausbauplätze in den Baugebieten „Müssenweg II“ und „Beckenkreuz III“ in Laupheim-Untersulmetingen
Wir freuen uns, drei Baugrundstücke in den Baugebieten „Müssenweg II“ und „Beckenkreuz III“ in Untersulmetingen zum Kauf anbieten zu können.
Der Ortschaftsrat Untersulmetingen hat entschieden, diese Bauplätze per Losentscheid zu vergeben.
Das Bewerbungsverfahren kann nun gestartet werden!
Die Bewerbungsfrist beginnt am Dienstag, 03.03.2026 und endet am Freitag, 17.04.2026 um 12:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
Bewerbungsbogen zur Teilnahme am Losverfahren PDF-Dokument223,56 KB27.02.2026
Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 1) PDF-Dokument86,01 KB27.02.2026
Ablaufplan Losverfahren (Anlage 2) PDF-Dokument87,46 KB27.02.2026
Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (Anlage 3) PDF-Dokument144,24 KB27.02.2026
Weitere Informationen zu den Bebauungsplänen (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie
- für die Bauplätze Müssenweg 26 und Müssenweg 28 (Bebauungsplan Müssenweg II) hier.
- für den Bauplatz Von-Roth-Weg 25 (Bebauungsplan Beckenkreuz III) hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.
Abgeschlossene Verfahren:
Start des Bewerbungsverfahrens für fünf Einfamilien-/Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Weidenweg“ in Laupheim-Baustetten
Start des Bewerbungsverfahrens für fünf Einfamilien-/Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Weidenweg“ in Laupheim-Baustetten
Wir freuen uns, fünf Baugrundstücke im Baugebiet „Weidenweg“ in Baustetten zum Kauf anbieten zu können.
Der Ortschaftsrat Baustetten hat entschieden, diese Bauplätze per Losentscheid zu vergeben.
Das Bewerbungsverfahren kann nun gestartet werden!
Die Bewerbungsfrist beginnt am Dienstag, 23.09.2025 und endet am Freitag, 24.10.2025 um 12:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
Bewerbungsbogen zur Teilnahme am Losverfahren PDF-Dokument222,83 KB22.09.2025
Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 1) PDF-Dokument85,75 KB22.09.2025
Ablaufplan Losverfahren (Anlage 2) PDF-Dokument86,97 KB22.09.2025
Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (Anlage 3) PDF-Dokument120,88 KB22.09.2025
Weitere Informationen zum Bebauungsplan (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.
Konzeptverfahren „Nahversorgungszentrum Sulmetingen“
Konzeptverfahren „Nahversorgungszentrum Sulmetingen“
Verkauf eines Grundstückes im Ortsteil Laupheim-Untersulmetingen
Die Stadt Laupheim veräußert zur Entwicklung und Realisierung eines „Nahversorgungszentrums“ in Laupheim-Untersulmetingen ein Grundstück mit dem Ziel, neue Angebote für die Ortsteile zu generieren.
Die Konzeptvergabe wird als einstufiges Verfahren ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl durchgeführt.
Die Informationen zu dem Bauplatz, die Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen sowie die Beschreibung des weiteren Verfahrens finden Sie in nachfolgenden Dateien. Die Unterlagen können auf Anfrage auch bis zum 17.06.2024 im Rathaus Laupheim (Zimmer 315/316) in Papierform abgeholt werden.
Die Bewerbungsfristendet am 13.11.2024, 12:00 Uhr.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein.
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Ausschreibungsunterlagen:
Ausschreibungsunterlagen PDF-Dokument1,30 MB21.05.2024
Anlage 1 Teilnahmeerklärung PDF-Dokument56,24 KB16.05.2024
Anlage 2 Verfassererklärung Investor PDF-Dokument70,81 KB16.05.2024
Anlage 3 Verfassererklärung Architekt PDF-Dokument69,47 KB16.05.2024
Anlage 4.1 Lageplan mit und ohne Luftbild PDF-Dokument340,38 KB16.05.2024
Anlage 4.2 Lageplan dwg Unbekannter Dateityp1,05 MB16.05.2024
Anlage 5.1 Bestandsbild 1 für Visualisierung JPEG-Bilddatei9,96 MB16.05.2024
Anlage 5.2 Bestandsbild 2 für Visualisierung JPEG-Bilddatei11,7 MB16.05.2024
Anlage 6 Leitungsplan PDF-Dokument4,06 MB16.05.2024
Anlage 7 Geotechnischer Bericht PDF-Dokument3,60 MB16.05.2024
Beantwortung der Rückfragen:
Start des Bieterverfahrens für acht Mehrfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Am Mäuerle“ in Laupheim
Start des Bieterverfahrens für acht Mehrfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Am Mäuerle“ in Laupheim
Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Am Mäuerle“ sind abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat entschieden, acht städtischen Mehrfamilienhausbauplätze in diesem Gebiet gegen Höchstgebot zu vergeben.
Das Bieterverfahren kann nun gestartet werden!
Die Teilnahmefrist beginnt am 26.01.2023 und endet am 13.03.2023. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Die Teilnahmeunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
Teilnahmebogen zum Bieterverfahren PDF-Dokument251,60 KB26.01.2023
Gebotsformular PDF-Dokument154,63 KB26.01.2023
Verfahrensbeschreibung und Teilnahmevoraussetzungen (Anlage 1) PDF-Dokument205,33 KB26.01.2023
Ablaufplan Bieterverfahren (Anlage 2) PDF-Dokument148,55 KB26.01.2023
Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (Anlage 3) PDF-Dokument143,36 KB26.01.2023
Weitere Informationen zum Bebauungsplan (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Teilnahmeunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie eine E-Mail.
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme
Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins:
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die Berechnung ist immer individuell.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
- Sie sind ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis die mindestens 1 Jahr gültig ist
Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein" PDF-Dokument1,01 MB21.11.2023

