Ankauf und Verkauf von Grundstücken
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Liegenschaftsamtes liegt im An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken für den Gemeinbedarf und zur Umsetzung städtebaulicher Ziele. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen von Kauf- und Tauschverträgen.
Ankauf von Grundstücken
Ankauf von Grundstücken
Das Liegenschaftsamt erwirbt Grundstücke, die die Stadt Laupheim zur Realisierung ihrer Planungen benötigt (z. B. Grundstücke für Straßenbaumaßnahmen, Errichtung von Schulen, Kindergärten und Erholungsflächen usw.) oder auch Grundstücke, die später als Wohn- und Gewerbestandorte ausgewiesen und somit auch wieder verkauft werden sollen.
Die Stadt Laupheim ist stetig auf der Suche nach landwirtschaftlichen Grundstücken, die bei Verhandlungen mit Landwirten als Tauschflächen eingesetzt werden können oder zur Neuerschließung von Bau- und Gewerbegebieten, Straßenmaßnahmen usw. nötig sind.
Auch für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden stets Grundstücke benötigt, die für eine ökologische Aufwertung geeignet sind.
Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften - wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot!
Verkauf von Grundstücken
Verkauf von Grundstücken
Die Förderung von Wirtschaft und Wohnungsbau sind wichtige Ziele der Stadtpolitik, zu deren Erreichung die Stadt Laupheim auch Grundstücke für Wohnungsbau und Gewerbe zur Verfügung stellt.
Nach dem Ausbau von Straßen, Wegen, öffentlichen Grünflächen usw. verbleiben immer wieder Restflächen / Arrondierungsflächen, die wieder verkauft werden können.
Gerne können Sie uns darauf ansprechen - bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Frau Vera Schiffer und Frau Anja Mantz und Frau Manuela Karremann.
Start des Bewerbungsverfahrens für fünf Einfamilien-/Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Weidenweg“ in Laupheim-Baustetten
Start des Bewerbungsverfahrens für fünf Einfamilien-/Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Weidenweg“ in Laupheim-Baustetten
Wir freuen uns, fünf Baugrundstücke im Baugebiet „Weidenweg“ in Baustetten zum Kauf anbieten zu können.
Der Ortschaftsrat Baustetten hat entschieden, diese Bauplätze per Losentscheid zu vergeben.
Das Bewerbungsverfahren kann nun gestartet werden!
Die Bewerbungsfrist beginnt am Dienstag, 23.09.2025 und endet am Freitag, 24.10.2025 um 12:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
Bewerbungsbogen zur Teilnahme am Losverfahren PDF-Dokument222,83 KB22.09.2025
Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 1) PDF-Dokument85,75 KB22.09.2025
Ablaufplan Losverfahren (Anlage 2) PDF-Dokument86,97 KB22.09.2025
Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags (Anlage 3) PDF-Dokument120,88 KB22.09.2025
Weitere Informationen zum Bebauungsplan (Plan- und Textteile) sowie zu den gebietsbezogenen Gutachten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich bei Interesse mit den Teilnahmebedingungen vertraut und reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei uns ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da – bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bauplaetze(@)laupheim.de.
Weitere Themen
Hier finden Sie Informationen zu weiteren Themen im Bereich Liegenschaften:
Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme
Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins:
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die Berechnung ist immer individuell.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
- Sie sind ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis die mindestens 1 Jahr gültig ist
Weiter Auskünfte hierzu erhalten Sie bei:
Frau Anja Mantz und Frau Manuela Karremann
Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein" PDF-Dokument1,01 MB21.11.2023

