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Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
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TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadtentwicklung & Planen

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Aufgaben der Stadtplanung

Die Aufgabenbereiche der Stadtplanung sind Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Landschaftsplanung, Regional- und Landesplanung, Grünplanung, Ökokonto, Freiflächenplanung,  Gestaltungsfragen, geografisches Informationssystem, Vermessung und Kartografie.

Weitere Themen

Hier finden Sie Informationen zu weiteren Themen im Bereich Stadtentwicklung:

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan usw.

Aktuelle Bebauungspläne, den Flächennutzungsplan und weitere Informationen zur Stadtplanung Laupheim finden Sie unter

https://stadtplanung.laupheim.de

Lärmaktionsplanung

Grundlage der Lärmaktionspläne sind die Ergebnisse der in einem 5-Jahres-Turnus durchgeführten Umgebungslärmkartierung an den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen des Landes Baden-Württemberg. Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten von früher vergleichbar. Vielerorts, so auch in Laupheim, werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde am 28.04.2025 vom Gemeinderat beschlossen. Der Abschlussbericht kann hier eingesehen werden:

Bericht PDF-Dokument515,81 KB15.05.2025

Anlagen 1 - Verkehrsbelastung PDF-Dokument743,02 KB15.05.2025

Anlagen 2.1 - 3.10 - Lärmkartierung PDF-Dokument37,7 MB15.05.2025

Anlagen 4.1 - 4.10 - Hotspots PDF-Dokument6,14 MB15.05.2025

Anlagen 5.1 - 5.10 - Gebäudelärmkarten PDF-Dokument5,71 MB15.05.2025

Anlagen 6.1 - 6.5 - Maßnahmen PDF-Dokument804,54 KB15.05.2025

Biotopverbundplanung in Laupheim

Um der Zerschneidung der Landschaft entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das Ziel formuliert, bis 2030 mindestens 15 % der Offenlandfläche im Biotopverbund auszuweisen. Der Biotopverbund soll dazu beitragen, dass ein genetischer Austausch verschiedener Arten stattfinden kann. Hierzu sollen Achsen und Trittsteine ausgewiesen werden, die das Wandern - insbesondere immobiler Arten - ermöglichen.

Im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde zur Biotopverbundplanung in Laupheim wurden durch das Büro Zeeb & Partner aus Ulm die Planenwürfe vorgestellt. Diese finden Sie hier zur Ansicht:

Präsentation PDF-Dokument3,91 MB02.07.2024

Verbundachsen - trockene Standorte PDF-Dokument13,6 MB02.07.2024

Trittsteine - trockene Standorte PDF-Dokument15,79 KB02.07.2024

Verbundachsen - mittlere Standorte PDF-Dokument13,7 MB02.07.2024

Trittsteine - mittlere Standorte PDF-Dokument18,15 KB02.07.2024

Verbundachsen - feuchte Standorte PDF-Dokument14,3 MB02.07.2024

Trittsteine - feuchte Standorte PDF-Dokument22,02 KB02.07.2024

Sie haben Ideen oder Anregungen zur Planung? Lassen Sie uns Ihre Stellungnahme gerne bis zum 20.07.2024 an stadtplanung(@)laupheim.de zukommen. Die Planunterlagen hängen in dieser Zeit auch im Rathaus (Marktplatz 1, 88471 Laupheim) im 3. OG an Stellwänden im Treppenhaus aus.

Flächennutzungsplan Teiländerungen

Teiländerung 1 "GE Laupheim-Ost II" in Laupheim-Baustetten

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 1/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022 PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 1 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 2 "Krautgärten III" in Achstetten

Genehmigungsdatum: 23.02.2022 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 2/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument259,93 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 2 Gesamt PDF-Dokument24,2 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 3 "Brückle" in Achstetten-Oberholzheim

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 3/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 3 Gesamt PDF-Dokument23,6 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 4 "Riedweg - Erweiterung" in Achstetten

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 4/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 4 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 5 "Lehen - Erweiterung" in Achstetten-Oberholzheim

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 5/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 5 Gesamt PDF-Dokument23,4 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 6 "Im Katzenwinkel" in Achstetten

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 6/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 6 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 7 "Gassenberg Ost" in Burgrieden-Hochstetten

Genehmigungsdatum: 23.02.2022 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 7/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument259,93 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 7 Gesamt PDF-Dokument24,4 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 8 "SO Feuerwehr" in Mietingen-Baltringen

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 8/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 19./20.05.2022​​​​​​​ PDF-Dokument634,64 KB17.05.2022

FNP-Teiländerung 8 Gesamt PDF-Dokument23,3 MB17.05.2022

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument78,41 KB17.05.2022

Teiländerung 9 "Gesundheitszentrum" in Mietingen

Genehmigungsdatum: 29.02.2024 (AZ: RPT0210-2511-20/3/9 - Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung 12./13.12.2024​​​​​​​ PDF-Dokument260,85 KB12.12.2024

FNP-Teiländerung 9 Gesamt PDF-Dokument7,86 MB12.12.2024

Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument521,14 KB12.12.2024

Global Nachhaltige Kommune

Die Stadt Laupheim ist eine von 10 Modellkommunen im Projekt „Global Nachhaltige Kommune“ in Baden-Württemberg. Das Projekt der Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist darauf ausgerichtet, Themen der Nachhaltigkeit und kommunaler Entwicklungspolitik in den Modellkommunen zu verankern.

Die Nachhaltigkeitsstrategie für Laupheim kann eingesehen werden:

Nachhaltigkeitsstrategie PDF-Dokument11,6 MB16.06.2023

Quartiersentwicklung Judenäcker

Die Stadt Laupheim wird mit dem Projekt „Quartiersentwicklung Judenäcker“ im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Projektes ist es, Entwicklungsperspektiven für das zentral gelegene Stadtquartier aufzuzeigen, welche später als Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplans dienen sollen. Höchste Priorität kommt dabei der Erhaltung des einzigartigen Quartiercharakters bei gleichzeitiger Ermöglichung von An- und Umbauten an Gebäuden sowie der besseren Ausnutzung der Grundstücke zu.

Das Konzept wurde in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 27.06.2022 beschlossen.

Broschüre Stand 06/2022 PDF-Dokument6,85 MB29.06.2022

Präsentation Stand 06/2022 PDF-Dokument10,6 MB29.06.2022

E-Mobilitätskonzept

Neben der Entwicklung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen zeigt auch das durch wiederholtes Überschreiten der zulässigen Stickoxid-Grenzwerte in einigen Städten drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, dass Maßnahmen zur Minderung der negativen Umweltauswirkungen des motorisierten Verkehrs dringend geboten sind. Politik und Verwaltung in Laupheim haben die Notwendigkeit erkannt, verstärkt Maßnahmen zur umwelt- und klimaschonenderen Abwicklung von Pkw-Verkehren zu ergreifen.

Die Zulassungszahlen von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb sind im Landkreis Biberach gegenüber denen im Land und auf Bundesebene unterdurchschnittlich und auch bundesweit noch auf niedrigem Niveau. Um die Zielsetzung der Bundesregierung in Bezug auf die Elektromobilität zu erreichen, müssten bis 2030 in Laupheim zwischen 2.500 und 3.500 E-Fahrzeuge zugelassen sein (derzeit geschätzt 170 Fahrzeuge). Durch den künftig zu erwartenden Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens im Stadtgebiet sowie bei Einpendlern mit einem zugleich auch zunehmendem Anteil an E-Fahrzeugen wird heute ein Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur als sinnvoll angesehen.

Das vorliegende E-Mobilitätskonzept soll der Stadt Laupheim Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen zur strategischen Ausrichtung bei der E-Mobilität geben. Zu diesem Zweck hat das beauftragte Büro „BERNARD Gruppe ZT GmbH“ Potentiale für eine Elektrifizierung des Verkehrs in verschiedenen Bereichen der Stadt identifiziert, eine Unternehmensbefragung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen zur ganzheitlichen Förderung der E-Mobilität entwickelt. Darüber hinaus wurden geeignete Standorte für den Ausbau und die Nachverdichtung der öffentlichen Ladeinfrastruktur ermittelt.

Auf Basis der Analyse wurden sechs Handlungsfelder definiert, innerhalb derer verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität entwickelt wurden:

A Ausbau der Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks
Umstellung auf E-Fahrzeuge, wo dies aufgrund der benötigten Wegezwecke und Distanzen möglich ist; Ausbau der internen städtischen Ladeinfrastruktur; Anschaffung zusätzlicher E-Bikes und E-Lastenräder; Testangebot von Pedelecs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

B Multimodale Elektromobilität im öffentlichen Nahverkehr
Ausbau der Bahnhöfe zu intermodalen Mobilitätstation (Bündelung des Angebots von Ladeinfrastruktur, sicheren Abstellanlagen und E-Carsharing aus weiteren Maßnahmen); Vorantreiben des Austausches von Dieselbussen durch E-Busse in Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger des ÖPNV und den Busunternehmen; Einführung eines e-BürgerBusses als Ergänzung des lokalen ÖPNV-Angebots.

C E-Carsharing, E-Bikes und E-Lastenräder
Einführung eines multistationären E-Carsharing-Angebots in Zusammenarbeit mit einem Carsharing-Anbieter; Bereitstellung von sicheren Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Bikes im Stadtgebiet; städtische Förderung bei der Anschaffung von E-Bikes und Lastenrädern.

D Elektrifizierung der Flotten von Unternehmen und Dienstleistern
Schaffung von Plattformen zum Erfahrungsaustausch; Bereitstellung von Informationen zu aktuellen Förderprogrammen für Unternehmen; Unterstützung beim Aufbau firmeneigener Ladeinfrastruktur durch Kooperationen mit relevanten Akteuren aus den Bereichen Elektrotechnik und Energie und Aufbau einer Erstberatung; Anschaffung und Bereitstellung von Elektro-Kleinwagen für Praxistests, bspw. für ambulante Pflegedienste.

E Ausbau und Förderung der Elektromobilität im öffentlichen Raum
Erweiterung und Nachverdichtung der Kfz-Ladeinfrastruktur; Erweiterung der Privilegien für E-Fahrzeuge durch Bevorrechtigung an Stellplätzen vor Ladesäulen und temporäre Befreiung von Gebühren.

F Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Steuerung
Umsetzung weiterer Bestandteile des Informations- und Kommunikationskonzepts (Ausarbeitung der Inhalte und Zielgruppen, Auswahl der Informations- und Kommunikationswege).

Das Interesse der Laupheimer Unternehmen an einer Umstellung auf alternative Antriebe ist laut Unternehmensbefragung hoch und auf Basis der Analysen bereits heute – v. a. für Pkw, Vans und Kleintransporter – sinnvoll. Von Seiten der Unternehmen ist speziell bezogen auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur Unterstützung durch die Stadt Laupheim gewünscht.

Um die Elektromobilität in den verschiedenen Handlungsfeldern zu verankern und die Potentiale der Elektromobilität zur Reduktion der Emissionen verkehrsbedingter Luftschadstoffe sowie den Beitrag zum Klimaschutz zu nutzen, ist es angeraten, die verschiedenen Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage für weitere Förderanträge und enthält daher einen Überblick über Möglichkeiten bei Förderung und Förderbeiträgen im Bereich der Elektromobilität.

Bericht PDF-Dokument5,69 MB20.05.2021

Anlagen PDF-Dokument4,77 MB20.05.2021

Sanierungsgebiet

Zur Förderung der Innenstadt, bei der die Bereitstellung zusätzlicher Wohnungen eine besondere Rolle spielt, wurde im innerstädtischen Bereich ein Sanierungsgebiet ausgewiesen.

Sanierungsgebiet "Judenberg / Innenstadt II"

Das bestehende Sanierungsgebiet wird bis zum 30.04.2025 verlängert. Zudem umfasst eine Erweiterung eine Teilfläche des FlSt. 1927/1 der ehemaligen Klinik. Die exakte Lage ist im Lageplan dargestellt.

Satzung zur Erweiterung und Verlängerung PDF-Dokument274,27 KB10.11.2023.

Plan PDF-Dokument5,03 MB26.10.2023

Einzelhandelskonzept

Im Jahr 2019 hat die Stadt Laupheim das Fachgutachterbüro Stadt+Handel aus Karlsruhe mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts beauftragt. Ziel des Konzeptes ist es, die Innenstadt von Laupheim vor schädlichen Ansiedlungen im Bereich des Einzelhandels zu schützen. Hierfür wurden Ansiedlungsleitsätze erarbeitet, eine Sortimentsliste für Laupheim definiert und Musterfestsetzungen für die Bauleitplanung formuliert.

In zwei Arbeitskreissitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, des Treffpunkt Laupheims sowie der IHK und dem Regionalverband Donau-Iller wurde das Konzept immer wieder rückgekoppelt. Ende 2020 hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit Stellung zum Konzept zu nehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet, sodass am 01.03.2021 im Gemeinderat der Beschluss über das Einzelhandelskonzept gefasst werden konnte. Das Einzelhandelskonzept gilt seither als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und findet insbesondere bei der Abwägung besondere Berücksichtigung.

Einzelhandelskonzept vom 02.03.2021 PDF-Dokument7,58 MB02.03.2021

Geruchsimmissionsprognose Baustetten

Für den Ortsteil Baustetten hat das Büro Lücking & Härtel GmbH im Auftrag der Stadt Laupheim eine Geruchsimmissionsprognose erstellt. Diese nimmt die Geruchsbelastung im gesamten Ortsteil in den Blick. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Gutachten dargestellt.

Geruchsimmissionsprognose vom 04.07.2023 PDF-Dokument9,52 MB18.01.2024

Stadtentwicklungsplanung - Laupheim 2020

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